Zur Sanierung des Haushaltsdefizits in Spanien werden in den kommenden zwei Jahren die Wohlhabenden stärker zur Kasse gebeten als bisher. Das spanische Parlament hat Ende vergangener Woche mit absoluter Mehrheit für die Wiedereinführungen einer Reichen- beziehungsweise Vermögensteuer gestimmt, nachdem die sozialistische Zapatero-Regierung noch kurz vor den Neuwahlen am 20. November einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hatte.
Neben den Sozialisten stimmten diverse Kleinparteien für die „Impuesto de Patrimonio” (Besitzsteuer); die konservative PP sowie die baskischenund katalonischen Regionalisten (PNV und CiU) enthielten sich. Nein-Stimmen gab es keine.
Eine solche Steuer war in Spanien zuletzt 2008 abgeschafft worden. Sie hatte dem Staat im Fiskaljahr 2007 Einnahmen von 2,1 Milliarden Euro erbracht. Dennoch ist die neue Vermögensteuer nicht lediglich eine Neuauflage der alten Steuer, sagt Nadal Ramón, Steuerberater der Dienstleistungsgruppe Susanne Cerdà in Palma. „Die Freibeträge liegen deutlich höher als bei der alten Vermögenssteuer.”
Ab wann gilt die neue Vermögensteuer?
Sie gilt vorerst für die beiden Fiskaljahre 2011 und 2012. Bei Bedarf kann der Gesetzgeber die Wirkungsdauer der Steuer aber verlängern.
Wer muss Vermögensteuer zahlen?
Der Gesetzgeber hat Unternehmen und Gesellschaften von der Steuer ausgeschlossen. Mit diesem Schritt wollte man die Belastungen für die Firmen und Betriebe nicht zusätzlich erhöhen. Die Steuer ist also nur von physischen Personen zu zahlen, mit entsprechendem Besitz in Spanien, egal ob es sich dabei um Spanier oder Ausländer handelt.
Wie wird die Vermögensteuer berechnet?
Zur Berechnung werden alle Vermögenswerte herangezogen, also Immobilienbesitz, Luxusgüter wie Yachten oder hochwertige Kunstwerke, Bargeld-, Spar- und Aktienguthaben. Bei Steuer-Inländern gilt bei der Immobilie des Hauptwohnsitzes ein Freibetrag von 300.000 Euro (früher: 180.000 Euro). Auf die Summe aller Vermögenswerte wird ein Freibetrag von insgesamt 700.000 Euro gewährt (früher 108.000 Euro).
Sind auch ausländische Nicht-Residenten, die auf Mallorca eine Ferienimmobilie besitzen, von der Steuer betroffen?
Ja, auch sie sind steuerpflichtig, sagt der Direktor der balearischen Steuerbehörde, Alberto Roibal. Hinzu kommt: Für sie gilt der Freibetrag auf die Immobilie von 300.000 Euro nicht, da es sich nicht um ihren Hauptwohnsitz handelt. Besteuert werden all ihre Vermögen in Spanien, also auch Bankguthaben, etwa wenn Geld für den Unterhalt der Ferienwohnung auf einem spanischen Konto liegt.
Wie wird der Immobilienwert ermittelt?
Die Finanzämter wenden den jeweils höchsten von drei Werten an: der Kaufpreis der Immobilie, der Katasterwert oder ein von der Behörde erhobener Schätzwert, sagt Marta Balaguer, Steuerberaterin der Kanzlei Jaime Lamas & Partner in Palma. Konkret: Besitzt ein deutscher Nicht-Resident eine Ferienwohnung im Wert von 900.000 auf Mallorca, bleiben abzüglich des Freibetrages von 700.000 Euro 200.000 Euro zu versteuern. Für diesen Betrag wird nach Tabelle ein Steuersatz von 0,3 Prozent fällig, sprich, der Immobilienbesitzer muss pro Jahr 600 Euro Vermögensteuer zahlen.
Wie sind die tabellarischen Steuersätze gestaffelt?
Sie beginnen bei 0,2 Prozent (für Restbeträge bis 167.129 Euro) und erhöhen sich progressiv auf 2,5 Prozent. Besitzt also ein Millionär nach Abzug der 700.000 Euro ein Gesamtvermögen im Wert von mehr als 10,696 Millionen Euro, muss er maximal 183.670 Euro Vermögensteuer pro Jahr bezahlen.
Wann ist die Vermögensteuer zu bezahlen?
Für Nicht-Residenten endet die Zahlungsfrist für das Fiskaljahr 2011 am 31. Dezember 2012. Steuer-Inländer geben die Vermögenssteuer gemeinsam mit ihrer Einkommensteuererklärung ab.