Nach der jüngsten Gesetzesnovelle auf den Balearen 2023 sind jetzt wahlweise Schenkungen mit nur 1-prozentiger Besteuerung oder kompletter Befreiung von der Schenkungssteuer möglich.Welche Variante man hier wählt, ist strategie- und einzelfallabhängig.
Komplette Steuerbefreiung ohne Werthöchstgrenze
Die Wahl der vollkommen steuerfreien Variante kann sich besonders bei hochwertigen Immobilien auf den Balearen auszahlen. Hier gibt es keine Werthöchstgrenze.
Zu beachten ist aber auch der potenzielle Nachteil dieser Wahl, da hierbei der Wertansatz auf Referenzwert plus 20 Prozent begrenzt ist, was zu einer höheren Verkaufsgewinnsteuer bei einem späteren Verkauf führen kann, da der Referenzwert plus 20 Prozent oft unter dem Marktpreis angesiedelt ist, und dann die Wertdifferenz bei Nichtresidenzen mit 19 Prozent besteuert wird.
Bei Nichtresidenten sind weiterhin auch die Freibetragshöchstgrenzen im Heimatland im Auge zu behalten, in Deutschland also 400 000 Euro pro Kind und Elternteil.
Die 1-Prozent-Schenkung unter Pflichtteilverzicht wird bei niedrigerem Referenzwert weiter priorisiert
Die 1-Prozent-Schenkung unter Pflichtteilverzicht wird bei niedrigerem Referenzwert weiter priorisiert.
Dies gilt namentlich dann, wenn ein Verkauf durch die Kindergeneration mittelfristig vorgesehen oder jedenfalls nicht ausgeschlossen wird.
Rechtsklarheit gibt es hier heute insoweit, dass bei dieser Variante zur Vermeidung einer höheren Verkaufsgewinnsteuerbelastung mit dem Verkauf durch die Kinder genau fünf Jahre abgewartet werden müssen ab notarieller Schenkung bis zum notariellen Verkauf.
Für jede Familiensituation die passende Gestaltungsvariante
Maßgebliche Kriterien sind hier die Anzahl der Kinder und gegebenenfalls Enkelkinder, die Zielrichtung, wie lange die Immobilie im Familieneigentum bleiben soll, und der Immobilienwert. Individuelle Ausgestaltungen, wie Niessbrauchsrechtvorbehalt oder Verkaufsverbote, erlauben entsprechende Feinjustierungen.
Die Steuerreform aus 2023 eröffnet heute auch die steuergünstigere Vererbung an andere Verwandte auf den Balearen
Wenn Sie also keine Kinder haben, welche als Rechtsnachfolger in das Immobilieneigentum auf Mallorca in Betracht kommen, sondern Geschwister, Neffen oder Nichten, ist nun zumindest das Vererben an diese mit einer Erbschaftssteuerreduzierung um 50 Prozent attraktiver geworden.
Perspektivisch betrachtet ergibt sich heute eine ideale Zeitspanne für die Rechtsnachfolgeregelung
Sie werden sich nach dem „Warum?“ fragen. Die Antwort: Weil es auf den Balearen bis jetzt noch keine so steuergünstige Rechtsnachfolgeregelung gab, einerseits, und andererseits die aktuelle Nutzung der steuerminimierten, schenkweisen Übertragungen Ihnen die Sicherheit gibt, nicht künftig wieder mit einer höheren Besteuerung belastet zu werden.
Der Autor ist Rechtsanwalt und Abogado inscrito für Immobilien- und Erbrecht in Manacor. www.kanzlei-menth.de