Wer in Spanien lebt, braucht einen Mixer - zum Gazpacho machen. Das sagte sich auch Heiner W. und schaffte sich im vergangenen Frühjahr ein entsprechendes Gerät an. Fündig geworden war der Mallorca-Resident in einer mallorquinischen Filiale einer großen Elektrohandelskette. "Erst funktionierte das Teil einwandfrei", sagt W. "Dann fing es irgendwann an, seinen Inhalt über die ganze Küche zu verteilen, wenn ich es in Gang gesetzt habe."
Ein klarer Fall, sollte man meinen. Dem war aber nicht so. W. wurde in dem Geschäft vorstellig, in dem er das Markengerät gekauft hatte und fragte höflich nach, wie denn nun das weitere Vorgehen sei. Schließlich sei der Kauf ja erst wenige Monate her und so werde der Schaden doch sicher auf Kosten des Verkäufers behoben. "Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass die mir gleich einen neuen Mixer in die Hand drücken und die Sache damit erledigt wäre."
Damit hatte sich W. aber geirrt. Der Verkäufer beteuerte, es gebe zwar eine zweijährige "Mängelhaftung", es sei aber der Kunde, der das Gerät zum für die betreffende Marke zuständigen Reparaturservice ("Servicio Técnico") in Palma bringen müsse. "Dann haben die mir eine Adresse in die Hand gedrückt und mich wieder weggeschickt."
Nach einem Blick auf den Stadtplan, 15 Minuten Fahrt und 15 Minuten Parkplatzsuche war der Reparaturservice endlich gefunden. Dort aber wollte man den kaputten Mixer nicht entgegennehmen. "Mit der Marke arbeiten wir schon seit zehn Jahren nicht mehr", sagte die Frau hinter der Theke freundlich aber bestimmt. Also machte sich W. wieder auf den Weg ins Elektrogeschäft.
"Dem Verkäufer war es nicht wirklich unangenehm, dass er mich quer durch die Stadt zu einer falschen Adresse geschickt hatte", sagt W. "Da seien seine Daten wohl nicht mehr aktuell gewesen, sagte er nur." Nach einem erneuten Blick auf die Liste der Reparaturservice-Stellen gab der Verkäufer eine neue Adresse an.
Nach einem Blick auf den Stadtplan, 15 Minuten Fahrt und 15 Minuten Parkplatzsuche stellte sich aber auch diese Anschrift als falsch heraus. "Glücklicherweise war dieser Reparaturservice aber nur ein paar Hundert Meter weiter in ein anderes Ladenlokal umgezogen", so W.. Dort angekommen nahm man denn auch tatsächlich das Gerät entgegen und versprach die Reparatur innerhalb von zwei Wochen.
Laut der spanischen Verbraucherschutzorganisation Facua ist das kein Einzelfall. "Vor allem die großen Handelsketten erzählen den Leuten gerne, dass sie die kaputten Geräte selbst zum Reparaturservice bringen müssen", sagt Alfonso Rodríguez, Facua-Vertreter auf den Balearen. "Sie machen das aus Bequemlichkeit, um sich Arbeit zu sparen."
Rechtens sei das jedoch nicht. Wer in einem Geschäft einen Mixer kaufe, gehe einen Kaufvertrag mit dem Händler ein. Darum sei es dieser, der für auftretende Mängel haften müsse. "Verantwortlich für Reparatur oder Umtausch des Geräts ist immer der Verkäufer", sagt Rodríguez.
Die Mängelhaftung ist in Spanien im sogenannten "Verbraucherschutzgesetz" geregelt. Darin heißt es unter anderem: "Der Verkäufer ist verantwortlich für Mängel, die in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Übergabe der Ware auftreten." Die Zweijahresfrist gilt für alle Produkte "die hergestellt werden müssen". Der Kunde habe das Recht auf kostenlose Reparatur oder Umtausch der Ware. "Darauf sollte man pochen", sagt Rodríguez. "Der Verkäufer muss sich um die Reparatur kümmern und kann nicht einfach den Kunden kreuz und quer durch die Stadt schicken."
Heiner W. will sich beim nächsten Mal nicht wieder so leicht abspeisen lassen. Auf seinen Mixer wartet er nach drei Wochen übrigens immer noch. "Hauptsache, er ist wieder funktionstüchtig, wenn im nächsten Sommer die Gazpacho-Saison wieder anfängt."