Aufgrund vieler Nachfragen möchte ich die aktuellen Bestimmungen für den Reiseverkehr mit Hund, Katze, Frettchen innerhalb der EU kurz zusammenfassen:
Täglich kommen Tierbesitzer in unsere Praxis, die unmittelbar vor einer Reise stehen und gar nicht wissen beziehungsweise einfach nicht ernst nehmen, dass es Gesetze gibt, die das Verreisen mit Tieren regeln. Wie oft ist Enttäuschung und sogar Ärger die Reaktion auf unser Bemühen, die Bestimmungen und vielleicht auch deren Sinn zu erklären. Selbst wenn am Zoll nur Stichproben durchgeführt werden, können Ferien doch sehr unschön enden, wenn der Liebling nicht einreisen darf, in Quarantäne landet oder sogar zurückgeschickt wird!
Richtlinien zum Verreisen mit Haustieren: Die rechtliche Grundlage für die Reisebedingungen für Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) ist die VO (EU) 576/2013. Diese Verordnung hat die alte VO (EG) 998/2003 abgelöst und trat am 29. 12. 2014 in Kraft. Die Tiere müssen von einem EU-Heimtierpass begleitet sein, der beim Haustierarzt individuell für jedes reisende Tier erworben und für das entsprechende Reiseland ausgefüllt wird.
Reisen innerhalb Spaniens und der EU. Der EU-Heimtierpass muss folgende Eintragungen enthalten: Eindeutige Identifizierung des Tieres durch Kennzeichnung mit Mikrochip. (Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Ablauf der Übergangszeit am 3. Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn, diese wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar.) Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein, andernfalls wird die Impfung vom Bestimmungsland nicht anerkannt.
Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung haben, das heißt: Die Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als ein Jahr sein (es sei denn, die Angaben des Herstellers weisen ausdrücklich auf eine andere Gültigkeitsdauer hin).
Im Heimtierpass muss die Transportfähigkeit des reisenden Tiers bescheinigt sein. Diese Untersuchung muss innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor Reisebeginn durchgeführt werden.
Welpen unter drei Monaten Lebensalter: Die Durchreise mit Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, ist untersagt! Es gelten jetzt die gleichen Bedingungen wie für erwachsene Tiere. Frühester möglicher Zeitpunkt der Tollwut-Impfung sind zwölf Wochen Lebensalter, dazu kommt eine Wartezeit von 21 Tagen, bis die Impfung offiziell wirksam ist. Ein Welpe kann daher frühestens mit 15 Wochen in die BRD oder nach Spanien eingeführt werden (zwölf Wochen plus 21 Tage)!
Die oben angeführten Bedingungen gelten nicht nur ausschließlich für das Reisen innerhalb Deutschlands und Spaniens, sondern auch für etliche andere EU-Mitgliedsstaaten. Wenn Sie auf Ihrer Reise in ein anderes EU-Mitgliedsland einen noch nicht gültig gegen Tollwut geimpften Welpen mitnehmen möchten, informieren Sie sich vorher unbedingt bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Ihr Reiseland hierfür Ausnahmeregelungen vorgesehen hat!
Die Autorin Sofia M. Kohmann ist Tierärztin an der Eurotierklinik in Arenal. E-Mail: sofia@eurotierklinik.es
(aus MM 10/2017)