Wenn Autofahrer ein Knöllchen auf Mallorca kssieren, sollten sie den Bußgeldbescheid zeitnah begleichen. Denn dann gibt es einen Rabatt. Dafür muss man das Bußgeld innerhalb von 20 Tagen ab Ahndung vor Ort beziehungsweise Zustellung des Bescheides bezahlen. Denn dann werden nur noch 50 Prozent der Summe fällig. Noch besser ist es natürlich, wenn gar kein Bußgeld fällig wird. Dafür müssen Autofahrer die spanischen Verkehrsregeln aber gut kennen. Hier ein kurzer Überblick:
Tempolimit
Grundsätzlich gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten - erlaubt sind:
- innerorts maximal 20 km/h – wenn es nur eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen gibt,
- innerorts maximal 30 km/h – wenn es nur eine Spur pro Fahrtrichtung gibt,
- innerorts maximal 50 km/h – sobald es zwei oder mehr Spuren pro Fahrtrichtung gibt,
- außerorts maximal 90 km/h,
- auf Schnellstraßen maximal 100 km/h,
- auf den Autobahnen maximal 120 km/h.
Verstöße sind teuer: Fahren Autofahrer in Spanien 20 km/h schneller als erlaubt, droht ihnen ein Bußgeld von mindestens 100 Euro. Wer 50 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld ab 600 Euro rechnen.
Parken und Halten
Markierungen am Straßenrand zeigen an, wo Autofahrer in Spanien Parken und Halten dürfen. Häufig gibt es zudem eine Beschilderung.
- Gelbe Linien stehen für ein Parkverbot.
- Gelbe, unterbrochene Linien zeigen, kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen ist erlaubt.
- Weiße Linien zeigen kostenfreie Parkplätze an.
- Blaue Linien stehen für gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkplätze. Hier sollte man die zusätzliche Beschilderung beachten.
- Grüne Linien zeigen Parkmöglichkeiten für Anwohner an – Schilder können zeitlich begrenztes Parken auch für Nichtanwohner gestatten.
- Wer gegen diese Parkregeln verstößt, dem droht in Spanien ein Bußgeld bis zu 200 Euro.
Parken nur rechts
Auch wenn auf Mallorca oft Autos zu sehen sind, die am linken Straßenrand abgestellt sind, ist laut Straßenverkehrsordnung nur Rechtsparken erlaubt. Ausnahme: in Einbahnstraßen.
Rechts vor links
Gibt es keine anders lautende Beschilderung, gilt in Spanien rechts vor links. Auch ohne Beschilderung hat in jedem Fall Vorfahrt, wer auf einer asphaltierten Straße unterwegs ist. Da kann ein Feldweg noch so sehr von rechts kommen.
Gelbe Ampel heißt „Stop”
Gelbe Ampeln bedeuten auch in Spanien: „Stehen bleiben!” (die in Deutschland übliche Gelbphase vor Grün gibt es hier nicht). In der spanischen Straßenverkehrsordnung steht wörtlich: „Ein nicht blinkendes gelbes Licht bedeutet, dass die Fahrzeuge stehen bleiben müssen, so als wäre es rotes Licht, es sei denn, das Fahrzeug befindet sich im Moment des Aufleuchtens bereits so nah am Ort des Stehenbleibens, dass es nicht rechtzeitig zum Halten kommen würde, ohne eine Gefahrensituation zu erzeugen.”
Stoppen am Zebrastreifen
Fußgänger haben laut Straßenverkehrsordnung Priorität an Zebrastreifen, Autofahrer müssen halten – auch wenn die Realität oft anders aussieht.
Warnweste ist Pflicht
In Spanien ist das Mitführen einer Warnweste vorgeschrieben. Bei einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften sollte diese tunlichst auch angezogen werden.
Verbandskasten ist nicht Pflicht
Wer einen Unfall beobachtet, ist aber dennoch zum Helfen verpflichtet.
Ersatz-Glühbirnen
Früher musste in jedem Auto ein Satz Glühbirnen vorhanden sein, falls einer der Scheinwerfer ausfallen sollte. Da diese heute bei vielen Autos ohne Fachwissen und entsprechendes Werkzeug gar nicht mehr auszutauschen sind, ist diese Vorschrift mittlerweile abgeschafft.
Abschleppen nie auf eigene Faust
Wer liegen bleibt, muss einen Abschleppdienst rufen. Deshalb sind diese hierzulande automatisch Teil jeder Autoversicherung.
Linksabbiegespuren
Damit das Linksabbiegen an viel befahrenen Straßen nicht ganz so umständlich ist, gibt es spezielle Linksabbiegespuren: Kommt von links niemand, kann man schon einmal auf diesen speziellen Mittelstreifen fahren und dort den restlichen Verkehr von rechts abwarten.
Rund um den Kreisverkehr
Die spanische Straßenverkehrsordnung sieht nur eine einzige Regel für das Verhalten in Kreisverkehren vor: Wer sich bereits im Kreisverkehr befindet, hat Vorfahrt. Alles andere ist dem gesunden Menschenverstand überlassen. Allerdings haben sich im Laufe der Jahre bestimmte ungeschriebene Regeln eingebürgert, die Sinn machen. Ist der „Kreisel” zweispurig, so sollte sich rechts einordnen, wer entweder gleich wieder rechts abbiegen oder aber geradeaus weiterfahren will.Wer dagegen links abbiegen beziehungsweise den Kreisverkehr komplett umfahren will, sollte sich links einordnen. Die Fahrtrichtung mit dem Blinker anzuzeigen hilft zusätzlich.