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Gewusst wie: So kommen Sie unfallfrei durch Kreisverkehre auf Mallorca!

Auf der Insel ist nicht jedem Autofahrer bekannt, wie man sich in sogenannten „Rotondas” zu verhalten hat. MM erklärt, wie man Unfälle verhindern kann

Die Insel ist mit Kreisverkehren geradezu vollgepflastert, sodass man immer aufpassen muss.Fotos: Archiv Ultima Hora

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Wer kennt das nicht? Man steuert auf Mallorca einen Mietwagen, und auf einmal muss man sich in einem der zahlreichen Kreisverkehre zurechtfinden. Und wenn man Pech hat, erwartet einen eines der wohl gefährlichsten Nadelöhre dieser Art, das sich auf der Ausfallstraße nach Sóller am Gewerbepark Son Rossinyol befindet. Ebenfalls besonders auf der Hut muss man sein, wenn man sich dem Can-Blau-Kreisverkehr an der Manacor-Ausfallstraße im Osten von Palma nähert.

Oder man muss den Mini-Obelisken an der Plaça del Cardenal Reig in Palma umfahren. Immer wieder kommt es auf diesem Kreisverkehr zu waghalsigen Ausweichmanövern und Vollbremsungen. Nicht selten kracht es auch. Das liegt daran, dass diese „Rotonda”, wie die Spanier sagen, besonders unübersichtlich ist. Nicht nur, dass sie gleich drei Fahrspuren hat, es gibt zudem acht Ampeln, die den Verkehrsfluss regulieren, und auf den Asphalt sind noch zusätzliche Verkehrszeichen gemalt. Aus fünf Straßen strömen Autos hier zusammen, um mehrheitlich in die sechste wieder abzubiegen.

An Kreisverkehren begehen Autofahrer häufig Fehler, die zu hohen Bußgeldzahlungen führen können. Die spanische Verkehrsleitzentrale DGT fügte kürzlich hinzu, dass in diesen Bereichen seit Anfang 2025 die polizeiliche Überwachung verstärkt worden sei, um Fehlmanöver zu kontrollieren, die von der Nichtbeachtung der Vorfahrt bis zum rücksichtslosen Spurwechsel reichen.

Trotz der wiederholten Hinweise der spanischen Behörden wissen viele Autofahrer nicht, dass bestimmte Verhaltensweisen beim Einfahren in einen Kreisverkehr oder beim Befahren eines Kreisverkehrs mit Geldstrafen von bis zu 500 Euro und dem Verlust von 6 Punkten im Führerschein geahndet werden können. Die Allgemeine Verkehrsordnung legt in Artikel 74 klar fest, welche Verhaltensweisen als Verstöße gelten und welche als rücksichtsloses Fahren eingestuft werden können.

Geldstrafen von rund 200 Euro

Typische Verstöße wie das Nichtgewähren der Vorfahrt beim Einfahren in einen Kreisverkehr oder das Nichtanzeigen von Spurwechseln führen in der Regel zu Geldstrafen von rund 200 Euro und zum Verlust von Punkten im Führerschein. In Kombination mit unangemessener Geschwindigkeit oder sicherheitsgefährdenden Manövern können die Strafen jedoch aufgrund der Schwere der Gefahr auf bis zu 500 Euro und 6 Punkte steigen. In Fällen, in denen das Verhalten eine ernsthafte objektive Gefahr darstellt, können die Beamten Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Verkehrssicherheit einleiten, was für den Täter schwerwiegendere rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Zu den gefährlichsten Praktiken, die bei Kontrollen festgestellt wurden, gehören diejenigen, bei denen ein Fahrer den bereits im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeugen nicht die Vorfahrt gewährt. Hinzu kommen Spurwechsel ohne Vorwarnung und das Verlassen des Kreisverkehrs von einer inneren Spur, ohne zuvor ein korrektes Manöver zum Einfädeln in die äußere Spur durchgeführt zu haben. Die innere Fahrspur darf laut DGT dann genutzt werden, wenn man den Kreisverkehr zumindest zu drei Vierteln umrunden will, bevor man ihn wieder verlässt. Die äußere Fahrspur dagegen soll nehmen, wer höchstens bis zur Hälfte in der „Rotonda” bleiben möchte. Verpflichtend aber ist das nicht. Die äußerste Fahrspur kann man immer nutzen, egal, wo man abbiegen möchte.

Vorfahrt stets beachten

Darüber hinaus erhöht das Fahren mit unangemessener Geschwindigkeit im Kreisverkehr oder bei der Annäherung an einen Kreisverkehr die Wahrscheinlichkeit von Kollisionen erheblich und führt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrsliteratur empfiehlt, stets die Vorfahrt zu beachten und die Geschwindigkeit an die spezifischen Verkehrszeichen anzupassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass in Spanien, sofern nicht anders angegeben, Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben.

In jedem Fall hilfreich bei der Nutzung eines Kreisverkehrs ist der Blinker. So lässt sich etwa signalisieren, dass man auf der äußeren Spur fahrend den Kreisverkehr verlassen möchte. Eine Besonderheit in der „Rotonda” sind übrigens Radfahrer, die in größeren Gruppen unterwegs sind, wie man sie auf Mallorca häufig antrifft. Diese sind nämlich als Einheit zu betrachten: Sobald der erste Radler in den Kreisverkehr gefahren ist, müssen Autofahrer der gesamten Gruppe Vorfahrt gewähren. Auch die Unkenntnis dieser Regel hat auf der Insel schon zu erheblichen Problemen geführt.

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