Weil sie die Untreue ihres Partners beweisen wollte, ist eine Spanierin nun zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Frau habe sich in den Facebook-Account ihres Partners eingeloggt und den Chatverlauf mit ihm und einer anderen Frau abfotografiert. Diese Fotos teilte sie dann mit drei weiteren Personen.
Das Gericht in Palma sah die Strafe als angemessen, weil das Versenden der Screenshots eine Verletzung der Privatsphäre des Partners bedeutet. Einer Strafmilderung aufgrund von Angststörungen der Angeklagten kam das Gericht nicht nach.
Ein ähnliches Urteil hatte es 2013 bereits in einem deutschen Gerichtsprozess gegeben. Wer private Facebook-Nachrichten eines anderen Mitglieds ungefragt veröffentlicht, macht sich strafbar. Auch Nachrichten in einem sozialen Netzwerk fallen unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Nachrichten von besonderem öffentlichen Interesse sind.