Selbst im Sommer, bei extremer Hitze und Trockenheit, ist es nicht pauschal verboten, Feuer unter freiem Himmel zu machen. Die Vorschriften variieren je nach Gegend und Jahreszeit. Entscheidend ist das balearische Dekret 125 von 2007, das Waldbrände verhindern soll. Die Balearen-Landschaft ist zu diesem Zweck in vier Zonen unterteilt: Waldgebiet plus 50-Meter-Sicherheitszone, daran angrenzendes Gebiet (bis 500 Meter Abstand), anderes Gelände (ab 500 Meter Abstand zu Waldgebieten) sowie urbane Flächen. Das Jahr ist in dem Dekret derweil in zwei Phasen unterteilt: Besonderes Brandrisiko herrscht demnach stets vom 1. Mai bis zum 15. Oktober. In diesem Zeitraum ist das Feuermachen in Waldgebieten komplett verboten, auch an den extra ausgewiesenen öffentlichen Feuerstellen, die es etwa im Tramuntanagebirge oder in diversen Gemeindeforsten gibt.
Im Rest des Jahres benötigt man für Feuer in Waldgebieten eine Ausnahmegenehmigung oder man muss die öffentlichen Grillplätze nutzen. Zwischen Mai und Oktober benötigt man auch in den an Waldgebiete angrenzenden 500-Meter-Zonen eine Sondergenehmigung, um Pflanzenreste zu verbrennen. In den übrigen Gebieten ist Feuermachen das ganze Jahr über erlaubt. Das Verbrennen von Pflanzenresten in Wohngebieten bedarf allerdings einer Genehmigung der jeweiligen Gemeinde.
Die Forstbehörde im Internet: forestal.caib.es
Grillen ist zwischen Mai und Oktober in den an Waldgebiete angrenzenden Gegenden genehmigungspflichtig. Das gilt auch für Wohngebiete, wenn "die Gefahr eines Waldbrandes besteht", wie es im entsprechenden Gesetz etwas schwammig heißt. Wer Zweifel hat, welche Vorschriften an welchem Ort gelten, kann den jeweiligen Umweltinspektor seiner Gemeinde kontaktieren, am einfachsten über das Rathaus.