Ob Mallorca, die Costa del Sol oder das pulsierende Barcelona: Auch 2025 zieht es deutsche Urlauber wieder in Scharen nach Spanien. Sonne, Strand und entspannte Lebensart machen das Land zum Dauerbrenner unter den Reisezielen. Doch bei aller Urlaubsfreude warnt das Auswärtige Amt auch vor einigen Risiken, die Reisende nicht unterschätzen sollten.
Zwar gilt Spanien im europäischen Vergleich weiterhin als sicheres Pflaster – insbesondere im Verhältnis zu anderen Mittelmeerländern. Doch gerade in beliebten Touristenorten wie dem Ballermann, Magaluf oder den Altstädten großer Metropolen ist Vorsicht angebracht. Kleinkriminalität, insbesondere Taschendiebstähle, nehmen in Hotspots wie Palma, Barcelona oder auch an der Mittelmeerküste spürbar zu. Wer aber aufmerksam bleibt und ein paar einfache Sicherheitsregeln beachtet, kann sich jedoch entspannt zurücklehnen – und Spaniens Vielfalt unbeschwert genießen.
Erinnerungen an den Terror
Auch wenn der Alltag längst zurückgekehrt ist – die Erinnerung an die Terroranschläge von 2017 in Barcelona und Cambrils besteht fort. Spanien hält seither an der zweithöchsten Terrorwarnstufe fest. Das Auswärtige Amt rät Reisenden daher, an stark frequentierten Orten sowie bei Großveranstaltungen wachsam zu bleiben und sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Neben der Sicherheitslage rückt ein weiteres Thema verstärkt in den Fokus: der Klimawandel. Spanien zählt zu den Ländern Europas, die besonders unter den Folgen leiden. In den heißen Sommermonaten kommt es vermehrt zu Wald- und Buschbränden – teils in unmittelbarer Nähe touristischer Gebiete. Besonders betroffen sind Regionen wie Katalonien, Andalusien und die Balearen.
Zum Spätsommer hin dreht sich das Wetterbild: Dann steigt die Gefahr heftiger Regenfälle, plötzlicher Überschwemmungen und starker Stürme, vor allem im Mittelmeerraum. Reisende tun gut daran, sich vorab über Wetterwarnungen zu informieren – und im Zweifel flexibel zu planen.
Balearenpolitiker wollen hart durchgreifen gegen Sauftourismus
Achtung, Partygänger! Auf den Balearen greift die Regierung hart durch: Neue Vorschriften sollen den exzessiven Alkoholkonsum eindämmen – besonders in den Hotspots wie Arenal oder Magaluf. All-Inclusive heißt längst nicht mehr "trinken ohne Limit": Hotels dürfen alkoholische Getränke nur noch eingeschränkt ausschenken. Und das berüchtigte "Balconing", bei dem waghalsige Urlauber von Balkon zu Balkon springen oder gar in den Pool stürzen, ist strikt verboten – mit teils empfindlichen Strafen.
Auch auf dem Festland wird der Umgang mit Alkohol zunehmend strenger geregelt. Wer sich mit einem Drink in der Hand durch die Straßen bewegt, riskiert saftige Bußgelder – besonders in Städten mit hohem Touristenaufkommen.
Für Autofahrer gilt ebenfalls: lieber einmal mehr auf Nummer sicher gehen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 – für Fahranfänger und Berufskraftfahrer sogar bei nur 0,3. Und schon jetzt lohnt sich ein Blick in die Zukunft: Ab 2026 müssen in Spanien alle Fahrzeuge bei einer Panne statt dem klassischen Warndreieck eine blinkende Warnleuchte mitführen. "Licht an!" heißt dann die Devise. Ein kurzer Technik-Check vor der Abfahrt – und dem entspannten Spanien-Trip steht nichts mehr im Weg.
Neue Umweltzonen im ganzen Land
Städtereisende aufgepasst: Seit Januar 2025 gelten in mehreren spanischen Metropolen neue Umweltauflagen. In Palma de Mallorca, aber auch in Madrid und Barcelona wurden Umweltzonen eingeführt – mit teils strikten Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge. Wer ohne entsprechende Genehmigung unterwegs ist, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Wichtig zu wissen: Die spanische Umweltplakette ("Distintivo Ambiental") erhalten nur Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen sind. Für ausländische Pkw reicht in vielen Städten der Nachweis der Emissionsklasse – in Barcelona ist zusätzlich eine Online-Registrierung erforderlich. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich also vorab gut informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Für die Einreise nach Spanien genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass – und zwar laut spanischer Praxis sogar bis zu einem Jahr nach Ablauf. Eine Ausnahme bilden vorläufige Ausweisdokumente und Flugreisen, bei denen strengere Vorgaben gelten. Aktuelle Informationen dazu stellt das Auswärtige Amt auf seiner Website bereit.