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Der Fall Kühn

Millionenentschädigung für Matthias Kühn auf Mallorca: Das sagen seine Anwälte

"Unverständlich, warum die Landesregierung nie versucht hat, über die Entschädigungshöhe zu verhandeln"

Kühns Anwälte auf Mallorca: Miguel Ramys d'Ayreflor (l.) und Jorge Sainz de Baranda. | Víctor Malagón

| Mallorca |

Jorge Sainz de Baranda und Miguel Ramis d'Ayreflor sind die Anwälte, die sich mit dem Konkurs von Matthias Kühns Unternehmen beziehungsweise dem Verwaltungsrechtsstreit befassten, der mit dem endgültigen Urteil vor wenigen Tagen endete, wonach die balearische Landesregierung dem Deutschen 96 Millionen Euro Entschädigung für die geplante Luxus-Wohnsiedlung Muleta II in Port de Sóller auf Mallorca zahlen muss. Das Interview hat die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" geführt.

Wie ist die wirtschaftliche Situation von Kühn angesichts der 96 Millionen, die er erhalten soll?

Sainz de Baranda: Mit dem Geld können alle Gläubiger bezahlt und das Unternehmen saniert werden. Nach dem Insolvenzverfahren 2016 wurden viele Schulden erlassen, aber es blieb ein schwer zu bewältigender Restbetrag (etwa vier Millionen Euro), der mit der Entschädigung vollständig zurückgezahlt werden kann.

Wird Kühn auf Mallorca wieder geschäftlich tätig werden?

Sainz de Baranda: Diese Frage kann nur er selbst beantworten. Matthias ist ein Geschäftsmann, er ist ein Kämpfer und er hat zwei Söhne, die bereits Unternehmer sind. Er wird weiter in der Geschäftswelt tätig sein. Er lebt zwar schon seit Jahren nicht mehr auf der Insel, aber er wird weiterhin an Projekten arbeiten.

Was war der ausschlaggebende Moment, um die Entschädigung zu erhalten?

Ramis d'Ayreflor: Der entscheidende Moment war 2017, als das Bauvorhaben durch eine Änderung der Vorschriften endgültig gestoppt wurde. Wenn die vorherige Situation nicht geändert worden wäre, wären die Villen gebaut worden.

Was ist mit einem angeblichen Pakt aus 2013, als die Landesregierung anerkannte, dass es sich um urbanes, also bebaubares Land handelte?

Ramis d'Ayreflor: Es gab nie einen solchen Pakt. Es handelte sich um ein hochgradig gerichtliches Verfahren, in dem anerkannt wurde, dass es sich um urbanes Bauland handelt, weil es ein Sachverständiger vor Gericht so bewiesen hatte. Es handelte sich also nicht um irgendwelche Absprachen. Es war ein offizielles Justizverfahren mit unabhängigen Sachverständigen.

Welchen Einfluss hatte der Baustopp für Muleta II auf die Insolvenz der gesamten Unternehmensgruppe?

Sainz de Baranda: Sie spielte eine sehr wichtige Rolle. Das Problem war der Schneeball-Effekt. Sobald eines der Unternehmen in Schwierigkeiten gerät, wird die Liquidität der anderen in Anspruch genommen, was zu einer sehr komplizierten Situation führt.

Warum hat die Landesregierung nie versucht, die Entschädigungshöhe zu verhandeln?

Ramys d'Ayreflor: Ja, das ist unverständlih. Unserer Klage lag damals ein Gutachten mit einer Bewertung über den finanziellen Schaden bei. Die Gemeinde hätte ein weiteres wirtschaftliches Gutachten vorlegen können, hat dies aber nicht getan. Auch die Regierung blieb untätig. Der Immobilienboom in den vergangenen Jahren hat den Entschädigungswert des Projektes dann in die Höhe getrieben.

Wird es weitere Fälle wie Muleta geben?

Ramis de Ayreflor: Ich denke schon. Auf den Balearen sind wir seit dreißig Jahren die Könige des Herabstufens von bereits ausgewiesenem Bauland. Wir haben mehr Bauland deklassiert als alle anderen Regionen in Spanien.

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