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Illegal gebaute Pools können auf Mallorca bald im Express-Verfahren legalisiert werden

Neu- und Anbauten auf dem Land können nachträglich legalisiert werden. Eine entsprechende Regelung will die Balearen-Regierung an diesem Dienstag ratifizieren

Das Vordach diese Landhauses im Gemeindegebiet von Escorca wurde 2019 illegal errichtet. Es könnte mit der Amnestie jetzt nachträglich legalisiert werden. | TWITTER ADT

| Mallorca |

Mallorcas Inselrat ratifiziert am Dienstag (18.6.) in einer außerordentlichen Plenarsitzung eine vom balearischen Parlament verabschiedete städtebauliche Amnestie. Die Maßnahme ermöglicht die Legalisierung von Gebäuden und Schwimmbädern, die ohne Genehmigung errichtet wurden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Amnestie tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearen (BOIB) am kommenden Samstag für drei Jahre in Kraft. Sie gilt für Gebäude, die vor mehr als acht Jahren fertiggestellt wurden. Eigentümer müssen eine Geldbuße zahlen, deren Höhe sich nach der Größe des Verstoßes und dem Einkommen des Eigentümers richtet. Nach erfolgreicher Legalisierung können die Gebäude auch für touristische Zwecke genutzt werden.

Die neue Regelung lockert zudem die Bauvorschriften auf dem Land. Künftig können auf bebaubaren Grundstücken größere Einfamilienhäuser errichtet werden. Das maximale Bauvolumen steigt von 900 auf 1.500 Kubikmeter und die zulässige bebaute Fläche von 1 auf 3 Prozent. Darüber hinaus hebt die Amnestie das Verbot für den Bau von Häusern in Risikogebieten auf. Zudem wird die Errichtung von Einrichtungen, die "zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen", erleichtert. Gemeinden können zudem während der Hochsaison temporäre Parkplätze in ländlichen Gebieten ausweisen.

Die Amnestie und die Lockerung der Bauvorschriften sind Teil eines Pakets von Maßnahmen, mit denen die balearische Regierung den ländlichen Raum stärker besiedeln will. Es wird erwartet, dass die neuen Regelungen zu einem Anstieg der Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region führen werden. Kritik kommt allerdings von Umweltschützern, die die Lockerung der Bauvorschriften für bedenklich halten. Sie befürchten, dass dies zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft und einem Anstieg des Verbrauchs von Wasser und anderen Ressourcen führen könnte. Die Amnestie ist bis zum 17. Juni 2027 befristet. Eigentümer, die ihre Gebäude legalisieren möchten, müssen einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen.

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