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Legalisierung oder nicht? Riesen-Zoff um Schwarzbauten im Hinterland von Mallorca

Zentralregierung hält Dekret zur nachträglichen Legalisierung illegaler Bauten auf ländlichem Grund. für verfassungswidrig – Studie der Balearen-Universität zeigt alarmierenden Verlust an Agrarland

Mallorca wird immer mehr mit Fincas zugebaut. | Ultima Hora

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Im politischen Boxring der Balearen fliegen derzeit die Fetzen zwischen konservativer Landesregierung und sozialistischer Zentral-Exekutive. Neben dem anhaltenden Streit über das nach Meinung der Balearen ungerechte nationale Finanzausgleichssystem der Regionen sorgt jetzt auch ein von Balearen-Chefin Marga Prohens erlassenes Gesetz für einen neuen Schlagabtausch zwischen Palma und Madrid.

Der spanische Minister für Territorialpolitik, Ángel Víctor Torres, hat die balearische Landesregierung wegen des Dekrets zur Legalisierung von Schwarzbauten in ländlichen Gebieten scharf kritisiert und vor möglichen verfassungsrechtlichen Konsequenzen gewarnt. Bei einem Treffen in Palma mit dem Regierungsbeauftragten der Balearen, Alfonso Rodríguez, machte Torres deutlich, dass eine solche Verordnung nicht per Gesetzesdekret erlassen werden dürfe. „Es hat den Anschein, dass sie verfassungswidrig ist“, erklärte er.

Das Dekret, das im Mai auf den Balearen in Kraft trat, ermöglicht Immobilienbesitzern die nachträgliche Legalisierung von Häusern, Anbauten oder Pools, die ohne Genehmigung oder gegen geltendes Baurecht auf landwirtschaftlichen Flächen (suelo rústico) gebaut wurden, sofern die Verstöße verjährt sind und kein Verfahren anhängig ist. Torres betonte, dass die Zentralregierung die balearische Landesregierung zuvor über ihre Bedenken informiert habe. „Wir müssen uns zusammensetzen und reden“, mahnte Torres. Sollte die Regierung Prohens sich weigern, werde die Regierung das Organgesetz des Verfassungsgerichts anwenden und eine Klage einreichen.

Laut diesem Gesetz kann der Regierungspräsident innerhalb von neun Monaten nach Verabschiedung des Gesetzes Berufung einlegen, wobei zuvor eine bilaterale Kommission einberufen werden muss, um Unstimmigkeiten zu klären. Die Einreichung der Beschwerde könnte zur Aussetzung des Gesetzes führen, bis das Verfassungsgericht eine Entscheidung trifft.

Die balearische Landesregierung reagierte gelassen auf die Drohungen aus Madrid. Vizepräsident Antoni Costa erklärte: „Wir akzeptieren keine Drohungen, sondern setzen uns an einen Tisch, um über eventuelle Verfassungswidrigkeiten zu sprechen.“ Seit Freitag (26.7.) analysieren Verantwortliche die Einwände und sind zuversichtlich, dass „keine der Maßnahmen inhaltlich in Frage gestellt wird“. Sie glauben vielmehr, dass die Kontroverse gelöst und die Klage vor dem Verfassungsgericht vermieden werden kann, „ohne dass das Dekret geändert werden muss“. Sie erinnern daran, dass nach der Bestätigung des Dekrets einstimmig beschlossen wurde, es als Gesetzentwurf zu behandeln.

Die balearische Umweltschutzorganisation GOB hat das Dekret zur Legalisierung von Schwarzbauten bereits vor Wochen scharf kritisiert und die spanische Zentralregierung, aufgefordert, beim Verfassungsgerichtshof Einspruch einzulegen. Der GOB argumentiert, das Dekret verletze die „Grundsätze der Gleichheit, der Sicherheit, des Nicht-Rückschritts und des Umweltschutzes“. Ein entsprechendes Schreiben mit den Argumenten für die Verfassungsbeschwerde soll in den nächsten Tagen an Sánchez gesendet werden.

Unterstützung erhalten die Umweltschützer derzeit unverhofft von der Balearen-Universität. Eine kürzlich veröffentlichte Studie der UIB zeigt alarmierende Trends: Zwischen 1990 und 2018 haben die Balearen 361,61 Quadratkilometer landwirtschaftliche Fläche verloren, während 119,47 Quadratkilometer als gewerblicher oder urbaner Grund ausgewiesen wurden. Die Summe der neu hinzugekommenen Gewerbe- und Wohngebiete entspricht fast der Menge der verlorenen landwirtschaftlichen Flächen.

Die urbane Nutzung hat in fast drei Jahrzehnten 33 Prozent des Verlustes an landwirtschaftlicher Fläche verursacht, während die Ausdehnung der Gewerbeparks 64 Prozent ausmacht. Auf Mallorca betrug der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche 189,39 Quadratkilometer, während die urbanen oder gewerblichen Flächen um 87,76 Quadratkilometer wuchsen. Die Studie verdeutlicht, dass diese Landnutzungsänderungen hauptsächlich auf die Aufgabe landwirtschaftlicher Tätigkeiten und die zunehmende städtische Bebauung zurückzuführen sind.

Im Vergleich mit anderen europäischen Inseln verzeichnen die Balearen mit 7,26 Prozent den größten Rückgang landwirtschaftlicher Flächen. Nur Madeira kommt mit einem Verlust von 5,46 Prozent nahe. Die Umwandlung von Agrarland in städtische Gebiete und Wälder ist somit ein besorgniserregender Trend, der sowohl ökologisch als auch ökonomisch signifikante Auswirkungen hat.

Die Studie der Balearen-Universität betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust landwirtschaftlicher Flächen zu stoppen und nachhaltigere Landnutzungskonzepte zu entwickeln. Dies steht im Kontrast zur aktuellen Politik der balearischen Landesregierung, die durch das Dekret zur Legalisierung von Schwarzbauten möglicherweise eine weitere Zersiedelung und den Verlust landwirtschaftlicher Flächen begünstigt.

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