Eine neue Betrugsmasche unter Mietern hat auf Mallorca Einzug gehalten. Es handele sich um Personen, die einen Langzeitmietvertrag abschließen, ihre Wohnungen oder Zimmer aber teuer und illegal an Touristen untervermieten, so der Chef der Immobilienmaklerkammer der Balearen, José Miquel Artieda. Er warnt gegenüber der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" davor, dass es sich hierbei um einen Betrug handelt, der den Eigentümern viele Probleme bereiten kann.
Artieda äußerte, dass dies eine dreifach illegale Praxis sei. Zum einen erklärt er, dass in Spanien eine Wohnung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Eigentümers untervermietet werden dürfe. Außerdem betonte er, dass „der Betrag der Untervermietung dem mit dem Eigentümer vereinbarten Betrag entsprechen muss, da alles andere illegal ist”. Darüber hinaus verfügten solche Immobilien nicht über die erforderliche Lizenz, um als Touristenunterkunft vermarktet zu werden.
Immobilienplattform weist ebenfalls auf Praktiken hin
Auch das Immobilienportal Idealista weist auf diese betrügerischen Praktiken auf Mallorca hin und betont, dass der „illegale Mieter” erhebliche finanzielle Vorteile erzielt, da er den Mietpreis um das Fünf- bis Sechsfache erhöhen kann. „Das Geschäft ist für sie ein Volltreffer, aber für die Eigentümer, die mit Strafverfahren, Geldstrafen von über 60.000 Euro und endlosen Gerichtsverfahren konfrontiert sind, verheerend”, heißt es auf dem genannten Immobilienportal.
Juan R. Méndez, auf Mietrecht spezialisierter Anwalt, erklärt: „Im Verwaltungsstrafrecht gibt es einen grundlegenden Grundsatz, nämlich den Grundsatz der Verantwortlichkeit, wonach derjenige bestraft werden muss, der tatsächlich den Verstoß begangen hat. Das Problem entsteht, wenn nicht bekannt ist, wer der tatsächliche Rechtsverletzer ist. Die Verwaltung wird die Handlung dem Eigentümer der Immobilie zur Last legen, wenn sie keinen anderen Verantwortlichen findet, aber im Rahmen des Widerspruchsverfahrens kann der Eigentümer nachweisen, dass die Wohnung an einen Dritten vermietet ist”.