Was früher einmal "sein Eigentum betreten" hieß, wird auf Mallorca inzwischen juristisch anders bewertet. Ein Wohnungseigentümer wurde jetzt verurteilt, weil er durch wiederholtes Klingeln an der Tür seiner eigenen Wohnung eine Frau belästigt haben soll, die sich zu diesem Zeitpunkt dort als Hausbesetzerin aufhielt. Das Gericht wertete das Verhalten als Nötigung und verhängte eine Geldstrafe von 600 Euro. Darüber berichtet die spanische Tageszeitung Ultima Hora.
Die Frau hielt sich ohne eigenen Mietvertrag in der Wohnung auf. Nach den Feststellungen des Gerichts war sie von der eigentlichen Mieterin in die Wohnung aufgenommen worden, ohne dass der Eigentümer dem zugestimmt hatte oder eine Mietzahlung erfolgte. Juristisch handelt es sich dabei um eine unrechtmäßige Nutzung der Immobilie, die Frau wurde so zur "Okupa".
Okupa-Schutz statt Eigentumsschutz
Der Vorfall ereignete sich am 24. Oktober in Palma. Der Eigentümer erschien gemeinsam mit seinem Vater an der Wohnung, nachdem es bereits zuvor zu ähnlichen Besuchen gekommen war. Nach seinen Angaben wollte er Zugang zu seiner Immobilie erhalten. Er versuchte dies, indem er wiederholt klingelte. Die Frau öffnete nicht und gab später an, sich dadurch eingeschüchtert gefühlt zu haben. Das Gericht folgte dieser Darstellung und stufte das Verhalten des Eigentümers als Nötigung ein. Die Tatsache, dass es sich um eine unrechtmäßige Nutzung der Wohnung handelte, spielte bei der Strafzumessung eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend war nach Auffassung des Gerichts die subjektiv empfundene Bedrohungslage der Frau.
Polizei gerufen, selbst abgeführt
Am Ende des Abends rief der Eigentümer die Polizei, um die Situation klären zu lassen. In der Folge wurde jedoch er selbst festgenommen und verbrachte eine Nacht in Gewahrsam. Die Frau blieb in der Wohnung. Der Vorgang verdeutlicht die rechtliche Abgrenzung zwischen Eigentumsrechten und dem Schutz vor Nötigung oder Belästigung, wie sie im spanischen Recht vorgenommen wird.
Von weiteren Vorwürfen – darunter ein angeblicher späterer "Einbruch" sowie eine Körperverletzung – wurde der Mann freigesprochen, da hierfür keine ausreichenden Beweise vorlagen. In der Berufung wurde kritisiert, dass dem Aussagegehalt der Frau im Zusammenhang mit dem Klingeln gefolgt wurde, nicht jedoch bei den schwerwiegenderen Anschuldigungen. Das Berufungsgericht erklärte dazu, die Glaubwürdigkeit der Frau sei insgesamt nicht erschüttert. Für den Klingel-Vorfall habe es zusätzliche Bestätigungselemente gegeben.
Ein Urteil mit explosiver Wirkung
Das Urteil wird über den Einzelfall hinaus aufmerksam verfolgt. Es zeigt, dass Eigentümer in vergleichbaren Situationen rechtlich sehr zurückhaltend agieren müssen. Eigenständige Versuche, Zugang zur Immobilie zu erzwingen oder Druck auszuüben, können strafrechtliche Konsequenzen haben – auch dann, wenn die Nutzung der Wohnung unrechtmäßig erfolgt. In diesem Fall belief sich die Geldstrafe auf 600 Euro. Für viele Betroffene wirft das Urteil grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Eigentumsschutz, Strafrecht und praktischer Durchsetzbarkeit von Besitzansprüchen auf.