Ein Berufungsgericht in Palma de Mallorca hat einen Bauträger dazu verpflichtet, Schulden in Höhe von mehr als drei Millionen Euro im Rahmen eines Luxusbauprojekts zu begleichen. Der Bauträger hatte im Februar 2020 mit einem Bauunternehmen die Umwandlung eines Hotels in der Luxus-Siedlung Bendinat, zu Calvià gehörig, in ein Wohngebäude mit Meerblick, Garage und Swimmingpool vereinbart. Nach fünf Monaten stellte das Bauunternehmen die Arbeiten ein, weil der Vertragspartner ihm die erstellten Bauabnahmen nicht bezahlt hatte. Bis heute sind ihm die erbrachten Leistungen nicht vergütet worden.
Zum Zeitpunkt des Baustopps im Juli 2020 räumte der Bauträger ein, dass er 1,2 Millionen Euro schuldete, und setzte sich selbst eine Zahlungsfrist bis Dezember 2021. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist beschloss er jedoch, den Vertrag wegen angeblicher mangelnder technischer Kapazitäten und einer Erhöhung des Baukostenbudgets zu kündigen. Da die Situation festgefahren war, landete die Angelegenheit vor Gericht und führte zu einem ersten Urteil eines Gerichts erster Instanz, das nun vom Berufungsgericht bestätigt wurde.
Zu den nie gezahlten Beträgen addiert das Urteil den gesamten Gewinn in Höhe von 1,7 Millionen Euro, den das Bauunternehmen bei Fertigstellung des Bauwerks erzielt hätte, was der Bauträger aufgrund angeblicher Vertragsverletzungen während der Ausführung nicht zahlen wollte. Er behauptete außerdem, dass es zu Verstößen bei den Bauarbeiten gekommen sei, insbesondere bei einem Teil der Fundamente des Projekts. Allerdings legte der Bauträger keinen technischen Bericht vor, der diese Mängel begründete, was ihm vom Berufungsgericht vorgeworfen wird. "Es fehlt ein fundierter und umfassender Bericht. Es ist wenig glaubwürdig, dass bei einem so umfangreichen Projekt, nachdem ein Vertrag gekündigt und eine so hohe Summe nicht bezahlt wurde, ein Unternehmen nicht die elementare Vorsichtsmaßnahme ergriffen hat, einen renommierten Techniker hinzuzuziehen."
Einziger Beweis belastet den Bauträger
Diese Mängel basierten auf Überprüfungen, die von einer Person durchgeführt wurden, die nicht vor Gericht erschien, was ebenfalls beanstandet wird. Daher gibt es keinen Beweis für diese angeblichen Verstöße, wohl aber für die Dokumente, in denen das Unternehmen seine millionenschweren Zahlungsausfälle einräumte.
Was die angeblichen Vertragsverletzungen während der Ausführung betrifft, so erinnert das Gericht daran, dass auch dieser Nachweis vom Bauträger erbracht werden muss und dass es keinen Bericht gibt, der ausreichend Gewicht hat, um dessen Version zu stützen. Tatsächlich, so fügt das Gericht hinzu, habe der einzige Architekt, der für das Bauunternehmen ausgesagt habe, im Prozess Zweifel daran geäußert, dass die Fundamente schlecht ausgeführt worden seien.