Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca fordert eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren für einen deutschen Bauunternehmer, der einen Kunden betrogen und dessen Finca beschädigt haben soll, als der Auftraggeber merkte, was vor sich ging. Für die Arbeiten war ein Preis von 200.000 Euro vereinbart worden. Nach einem Streit zwischen den beiden Parteien riskierte der Deutsche eine Überschwemmung in dem Haus.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gehen die Ereignisse konkret auf das Jahr 2017 zurück: Der Bauunternehmer wurde für die Instandsetzung der Terrassen einer Immobilie in Sa Torre bei Llucmajor, der Dächer des Gebäudes sowie eine neue Wärmedämmung und Abdichtung beauftragt. Um all dies durchzuführen, musste eine Baugenehmigung für größere Bauarbeiten bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Der Anklage zufolge enthielt der unterzeichnete Vertrag einen Posten für die Beauftragung des Architekten, die Bezahlung des Projekts nach dessen Fertigstellung und die Erledigung der Formalitäten beim Rathaus. Dies wurde jedoch nicht getan, und die Gemeindeverwaltung leitete ein Jahr nach Beginn der Arbeiten ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Baugesetz ein. Sie ordnete auch die Einstellung der Arbeiten an.
Arbeiten wurde nie fertiggestellt
Nach diesem Vorfall kam es zu zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bauunternehmer und dem Eigentümer des Hauses. Zu diesem Zeitpunkt, so die Staatsanwaltschaft, ließ der Angeklagte die Arbeiten unvollendet. Er ging, nachdem er das Dach abgerissen hatte, ohne eine Abdichtung des Grundstücks anzubringen, „obwohl er sich der Schäden bewusst war, die das Eindringen von Wasser im Inneren verursachen könnte”, so die Anklage. Dadurch kam es zu einer Überschwemmung des Hauses und zu Schäden in Höhe von 7914 Euro.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldbuße in Höhe von mindestens 5400 Euro und eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 16.000 Euro, die sich unter anderem aus den entstandenen Schäden zusammensetzt. Der Prozess findet nächste Woche vor dem Landgericht statt.