Folgen Sie uns F Y T I R

Spektakuläre Wende im Rechtsstreit: Deutscher Promi-Makler Matthias Kühn überweist 14 Millionen Euro an Steuerbehörden

Die Zahlung resultiert aus dem Geschäftsbetrieb einer der diversen Gesellschaften und beinhaltet keinerlei Schuldeingeständnis, heißt es. Offen ist der Fortgang im Ermittlungsfall um weitere neun Millionen Euro.

Mattias Kühn bei seiner Ankunft im Gerichtsgebäude in der Via Alemania in Palma zusammen mit seinem Anwalt Jaime Campaner im vergangenen Oktober. Der Unternehmer lehnte ebenso wie seine beiden Söhne, gegen die ebenfalls ermittelt wird, eine Aussage ab | Foto: Pilar Pellicer

| Mallorca |

Der deutsche Prominentenmakler Matthias Kühn hat etwas mehr als 14 Millionen Euro seiner Steuerschulden beglichen. Dabei handelt es sich um das Anfangspaket, das die Steuerbehörde von ihm gefordert hatte und das den Beginn der Ermittlungen wegen Vermögensverschiebung und Geldwäsche ausgelöst hatte, in die er den Vorwürfen zufolge verwickelt sein soll. Die Zahlung bedeute jedoch keinerlei Anerkennung einer strafrechtlichen Verantwortung und lässt zugleich die weiteren neun Millionen Euro offen, die die Steuerbehörde fordert – eine Schuld, die weder der Immobilienmagnat noch die übrigen Beschuldigten als solche anerkennen. Das berichtet die spanische MM-Schwesterzeitung „Ultima Hora“ am Samstag.

Die Zahlung, die in dieser Woche von der mit dem Verfahren betrauten Richterin genehmigt wurde, erfolgte über die Gesellschaft Birdie Son Vida. Diese hatte 2024 eine Entschädigung in Höhe von 96 Millionen Euro erhalten, als der Unternehmer von der Balearen-Regierung für die Rücknahme der Baurechtslizenz der Wohnsiedlung Muleta II im Hafen von Sóller überwiesen bekommen hatte. Von diesem Betrag hatte das Ermittlungsgericht mehr als 30 Millionen Euro als Kaution beschlagnahmt: zunächst jene 14 Millionen Euro, die der ursprünglichen Klage der Staatsanwaltschaft entsprechen, und anschließend den Restbetrag, der sich aus späteren Feststellungen der Steuerbehörde ergab.

Die Vertreter der Birdie-Gesellschaft beantragten, die Zahlung mit den einbehaltenen Beträgen zu verrechnen. Tatsächlich ermöglicht die Zahlung die Freigabe von rund vier Millionen Euro, die vorsorglich eingefroren worden waren, da Kautionen stets um einen Prozentsatz erhöht werden, um mögliche Geldstrafen und gesetzliche Zinsen abzudecken.

Diese ursprüngliche Schuld von 14 Millionen Euro war von Kühn und den übrigen Beschuldigten stets anerkannt worden. Es handelt sich um einen Betrag, der im Strafverfahren nicht bestritten wurde und auf nicht gezahlte Steuern infolge der Immobilienkrise und der finanziellen Schieflage der Gesellschaften zurückzuführen ist.

Staatsanwaltschaft und Steuerbehörde sind jedoch der Ansicht, dass dennoch ein Straftatbestand vorliegt, weil die Vermögenswerte, die zur Begleichung dieser Summe hätten herangezogen werden müssen, in den aufeinanderfolgenden Insolvenzverfahren verschleiert und von Gesellschaft zu Gesellschaft übertragen wurden, bis sie sich dem Zugriff des Fiskus entzogen. Diese Schuld war bereits anerkannt und in die Insolvenzverfahren aufgenommen worden. Eines der Verteidigungsargumente von Matthias Kühn und seinen Anwälten hält dagegen, dass der Steuerbehörde sehr wohl die Rechte von Birdie an Muleta angeboten worden seien. Dieses Angebot war jedoch von der Behörde stets abgelehnt worden, solange noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen war, das der Gesellschaft die Entschädigung samt den millionenschwere Zinsen zusprach.

Offen ist noch ein Sachverhalt von rund Millionen Euro

Abgesehen von diesen 14 Millionen Euro dreht sich der Disput um weitere rund neun Millionen Euro, über die im Gerichtsverfahren offen gestritten wird. Kühns Verteidigung vertritt die Auffassung, dass es sich um Schulden handelt, die entstanden seien, als bereits eine Insolvenzverwaltung für die Gesellschaften eingesetzt war, und die auf Entscheidungen zurückgingen, die der Unternehmer nicht selbst getroffen hätte und die im Rahmen der Liquidation der Gesellschaften ohnehin unvermeidbar gewesen seien.

Die Ermittler sind hingegen der Ansicht, dass es eine Absprache zwischen einem der Insolvenzverwalter und den Beratern Kühns gegeben habe, um diese Vorgänge durchzuführen. Entsprechend erstreckt sich die strafrechtliche Untersuchung auch auf diesen Verwalter. Das Strafverfahren wartet derzeit auf die Durchführung der letzten Ermittlungsmaßnahmen, darunter die Vernehmung von Marc Ivan Ostarcevic, dem Sohn von Matthias Kühns spanischer Ehefrau Norma Duval aus einer früheren Verbindung. Hier geht es um dessen formelle Beschuldigung als Beteiligter des Netzwerks – insbesondere im Zusammenhang mit der angeblichen Maßnahme, die Entschädigung von Muleta dem Zugriff der Steuerbehörde zu entziehen. Ein Termin für diese Anhörung steht noch nicht fest; sie dürfte jedoch die Ermittlungen abschließen. Unabhängig davon muss das Provinzgericht noch über weitere Rechtsmittel gegen die nacheinander verhängten Kautionen gegen den Unternehmer entscheiden.

Kühn war im vergangenen Oktober vor der Richterin erschienen und hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern. Am darauffolgenden Tag sagten hingegen die übrigen Beschuldigten aus, insbesondere seine Berater und Anwälte während des Insolvenzverfahrens, die darauf bestanden, dass die von der Steuerbehörde geforderten Gelder durch eine Hypothekengarantie abgesichert gewesen seien.

Zum Thema
Meistgelesen