Die Proteste gegen das umstrittene spanische Küstengesetz, das landesweit zur Enteignung von Tausenden Immobilienbesitzern führt, ziehen immer weitere Kreise. Am Dienstag präsentierte eine Delegation Betroffener ihre Klage dem Petitionsausschuss des europäischen Parlaments. Ein deutscher Inselresident, dessen Immobilie zu nah am Meer steht und deshalb teilweise im geschützten Küstenbereich liegt, war ebenfalls nach Brüssel gereist.
„Das Küstengesetz war nur ein Aspekt unter mehreren”, berichtet der Betroffene, der anonym bleiben möchte. Es ging auch um Umweltaspekte, Korruption und die Baupolitik in vielen spanischen Regionen. „Wenn man die Beschwerde über das Küstengesetz separat eingereicht hätte, dann wäre sicher viel Zeit vergangen, bis man einen Termin beim Petitionsausschuss bekommen hätte.” Auf diese Weise sei das Thema nun zumindest einmal vorgebracht worden. Die Hauptklage der Gegner des Küstengesetzes richtet sich gegen den geringen Schutz des Privateigentums, den der spanische Staat gewährt. Der Ausschuss muss nun über das weitere Vorgehen entscheiden. Möglicherweise wird eine umfassende Untersuchung der Zustände in Spanien eingeleitet.
Das Küstengesetz stammt aus dem Jahr 1988 und schreibt den Schutz der ersten Meereslinie fest. Die Küste gehört demnach allen, hier kann es keinen Privatbesitz geben. Umstritten ist vor allem die Vermessung und Grenzziehung des Küstenbereichs („deslinde”). Diese ist im Fall von Mallorca noch nicht abgeschlossen.