Mit Spannung warten die Beobachter auf Neuigkeiten aus dem Verfahren gegen die im Juli 2013 auf Mallorca verhafteten Hells Angels und deren Umfeld. Daran ändert sich vorerst nichts, denn die Staatsanwaltschaft hat den von Untersuchugsrichter Eloy Velasco gesetzten Termin für die Anklageerhebung verstreichen lassen.
Das ist hierzulande nichts Ungewöhnliches. „Für Anwälte sind die Fristen verbindlich, die Staatsanwaltschaft muss sich nicht genau daran halten”, sagt Gonzalo Boye Tuset, der spanische Anwalt des mutmaßlichen Bandenchefs Frank Hanebuth. Ob es sich bei der Verzögerung um Tage, Wochen oder Monate handle, könne man nicht genau sagen, so Boye Tuset zu MM.
Ohnehin geht der Strafverteidiger davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den Ball zurückspielt und den Untersuchungsrichter mit zusätzlichen Ermittlungen beauftragen wird. Seiner Ansicht nach werde es frühestens Ende 2015 zur Prozesseröffnung kommen. Im Gegensatz zu vielen der 54 weiteren Mitbeschuldigten hat Hanebuth übrigens keinen Widerspruch gegen die Schlussfolgerungen des Untersuchungsberichts eingelegt. Seine Anwälte wollen das Verfahren nicht weiter verzögern und ziehen stattdessen eine Verteidigung im Rahmen der Hauptverhandlung vor.
„Die Situation ist unhaltbar. Es gibt keinen einzigen konkreten Beweis gegen Frank Hanebuth”, sagt Boye Tusset, der in 18 Monaten bereits zwei Mal die Freilassung seines Mandanten beantragt hat und es demnächst erneut versuchen will. Trotz allem sei Frank Hanebuth psychisch „nach wie vor stabil” sei, heißt es. Allerdings besteht für die Justiz auch die Möglichkeit, die U-Haft nach Ablauf von 24 Monaten per richterlichen Beschluss auf bis zu vier Jahre zu verlängern. Die meisten Mitbeschuldigten – mit Ausnahme von Khalil Youssafi – befinden sich mittlerweile hingegen unter Auflagen auf freiem Fuß.
Obwohl der Name Hanebuth im Untersuchungsbericht 68 mal genannt ist, glaubt auch sein deutscher Anwalt Götz von Fromberg nicht daran, dass am Ende die Verurteilung wegen Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung stehen könnte. Die beschlagnahmte Kutte mit der Aufschrift „Mallorca, President” hält er als Beweis allein genommen nicht für ausreichend.
Ansonsten lesen sich die Vorwürfe wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch: Es geht um Delikte wie schwere Körperverletzung, Erpressung, Zwangsprostitution, Geldwäsche, illegalen Waffenbesitz oder Drogenhandel. „Die Ermittlungsbehörden haben relativ klar herausgearbeitet, wie es dazu gekommen ist, dass deutsche Mitglieder des lokalen Chapters aus Hamburg und Hannover nach Mallorca übergesiedelt sind und dort gewissermaßen eine Niederlassung der ‘Hells Angels’ neu gegründet haben”, kommentierte Strafrechtsanwalt Philip von der Meden von der deutsch-spanischen Juristenvereinigung den Fall gegenüber dem NDR.