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Ein Goldesel für Küstengemeinden

Preise von rund 15 Euro für Schirm und zwei Liegen sind keine Seltenheit an den Stränden Mallorcas. Das ist kein Wunder, wenn die Lizenzen immer teurer werden. Foto: Xisco Fuster

| Mallorca |

Für viele Strandbesucher schaffen sie erst das richtige Beachfeeling: Strandbuden, Liegen, Tretboote und Co. Seit Anfang des Monats haben sie auch an Mallorcas berühmtesten Strand Es Trenc wieder geöffnet. Mit seinen beiden Nachbarstränden Ses Covetes und Sa Ràpita bildet er die knapp sieben Kilometer lange Küstenlinie der Südost-Gemeinde Campos.

Die kassiert für ihre kurze Küste königlich ab. In diesem Jahr haben die zehn Lizenzen für Strandhütten, Schirme und Liegen fast vier Millionen Euro in die Gemeindekasse gespült. Davon geht allerdings auch ein Teil an das Küstenamt. In allen Fällen haben die Bieter die von der Gemeinde aufgerufenen Preise um bis zu 80.000 Euro überboten, und dass, obwohl das Parkproblem immer noch nicht gelöst wurde. Ein Betreiber alleine hat 235.000 Euro für einen Chiringuito am Es-Trenc-Strand bezahlt, zuzüglich der 16.000 Euro, die an das Küstenamt gehen. "Dass sich das rechnet", staunt auch ein Gemeindemitarbeiter.

Über Geld reden die Hüttenbetreiber daher nicht so gerne. Sie lassen Preise sprechen, die angesichts der enormen Lizenzgebühren fast noch als moderat zu bezeichnen sind. So kostet der Café con leche am berühmten Chiringuito del Medio am hochpreisigen Es Trenc-Strand 2,60 Euro, die caña Bier 2,50 Euro. Eher könnte schon das Set aus Schirm und Liegen für 18 Euro für einen kleinen Schock sorgen.

Geld allein ist jedoch nicht entscheidend im Strandbusiness. Ob jemand eine Lizenz bekommt, entscheidet auch das staatliche Küstenministerium. Wie ein Gemeindemitarbeiter in Muro erzählt, muss jeder Antrag für die Strandnutzung auch von der zentralen Behörde abgesegnet werden. Im März kämen in der Regel die Zusagen.

Das staatliche Küstenamt entscheidet, was geht und was nicht. Der Servicio Periférico, zuständig für den "Küstenrand", hat beispielsweise definiert, das bei Naturstränden maximal zehn Prozent mit Hütten-, Liegen- oder Wassersportangebot belegt sein dürfen, bei Stadtstränden sogar bis zu 50 Prozent.

Ein Chiringuito beispielsweise, der Essen und Trinken anbietet, ist klar definiert: 70 Quadratmeter Fläche dürfen nicht überschritten werden, 20 Quadratmeter dürfen geschlossen, der Rest muss geöffnet sein. Außerdem müssen sie komplett abmontierbar sein. Zwischen den Strandhütten ist ein Mindestabstand von 300 Metern vorgeschrieben.

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