Innerhalb von 48 Stunden hat die Wasserschutzpolizei vor der Küste von Mallorca erneut ein Boot mit Flüchtlingen aus Nordafrika entdeckt. Wie bereits am Donnerstag befanden sich erneut 14 Männer an Bord eines offenen Bootes. Die Insassen wurden von den Beamten in Gewahrsam genommen und zur Polizeiwache nach Palma gebracht. Das berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Freitag unter Berufung auf Nachrichtenagenturen auf ihrer Online-Seite.
Wie bereits im ersten Fall ist auch das zweite Boot vom Radar der Wasserschutzpolizei aufgespürt worden. Die 14 Männer wurden in der Nacht zum Freitag in balearischen Gewässern südlich der Mallorca vorgelagerten Felseninsel Cabrera entdeckt. Unverzüglich lief ein Schnellboot der Wasserschutzpolizei aus und nahm die Männer an Bord. Dieselbe Vorgehensweise hatte sich bereits am Donnerstag abgespielt, als dort ebenfalls ein Boot mit 14 Männern an Bord auf dem Radarschirm der Sicherheitsbehörde aufgetaucht worden war.
Es handelt sich um das vierte Boot dieser Art, das seit Jahresbeginn im Meer vor Mallorca festgestellt worden ist. Neben den beiden jüngsten Fällen war bereits im März in der Cala Beltrán, Gemeindegebiet Llucmajor, ein leeres Flüchtlingsboot entdeckt worden. Ein erstes Boot war zudem am Neujahrsmorgen in der der Cala Pi gefunden worden. Die damit illegal nach Spanien eingereisten Nordafrikaner konnten nach und nach festgenommen werden. 2016 wurden drei Bootsanlandungen mit illegalen Einwanderern registriert, 2015 waren es ebenfalls drei, 2014 zwei Fälle.
Unterdessen hat sich herausgestellt, dass von den am Donnerstag aufgegriffenen 14 Männern aus Algerien nur einer minderjährig ist. Ursprünglich hatten sieben weitere der Männer angegeben, unter 18 Jahren alt zu sein. Das wahre Alter der Männer wurde bei Röntgenuntersuchungen durch Ärzte der Ausländerbehörde ermittelt.
Die Festgenommen sollen im weiteren Verlauf in ein Ausreisezentrum auf dem spanischen Festland überstellt werden. Falls es innerhalb von drei Monaten gelingt, ihre Identität zu ermitteln, steht einer Abschiebung nichts mehr im Wege. Andernfalls müssen sie auf freien Fuß gesetzt werden. Der minderjährige Flüchtling kommt in die Obhut des Jugendamts. (as/mic/mh)