Die Bezeichung „Mallorca” auf dem Weinetikett hilft den Bodegas beim Verkauf ihrer Produkte. Warum das Zauberwort also nicht für ein inselweites geschütztes Label nutzen? So einfach ist die Sache nicht, sagen die Winzer, die eifersüchtig über ihre Partikularinteressen und regionalen Eigenheiten wachen. Das Terroir sei auf den kalkhaltigen roten Böden im Schatten des Tramuntana-Gebirges ein ganz anderes als unter Einfluss von sanften Meerwinden an der Ostküste, heißt es in der Branche. „Je mehr differenziert wird, desto besser für die Welt des Weins”, so José Luis Roses von den Bodegas José L. Ferrer.
Gegenwärtig gibt es daher zwei Gebiete mit geschützter Herkunftsbezeichnung (Denominación de Origen, D.O.), und zwar die D.O. Binissalem (seit 1991) sowie im Osten und in der Inselmitte seit 2001 die D.O. Pla i Llevant. Gemeinsam vereinen die beiden Erzeugervereinigungen rund 90 Prozent der Inselproduktion, wobei strenge Auflagen gelten. Zum Beispiel dürfen nur bestimmte Rebsorten verwendet werden und die Trauben dürfen tatsächlich nur aus dem bezeichneten Bereich kommen. Mischungen mit importierten Trauben vom Festland sind zum Beispiel nicht zulässig, obwohl sie vor 1991 häufig anzutreffen waren. Solche Regelungen gelten spanienweit in 64 verschiedenen Gebieten.
Laut einem Gesetz aus dem Jahr 2003 gelten aber auch die Landweine mit geografischer Bezeichnung als anerkannte Qualitätsprodukte. Die Rede ist von den sogenannten „Vinos de la Tierra” (VdT), bei denen ebenfalls Rebsorte und Jahrgang angegeben werden dürfen, auch wenn die Auflagen nicht ganz so streng sind. Insgesamt gibt es 42 VdT-Regionen, darunter auch der „Vi de la Terra Mallorca” (katalanisch) und die Bezeichnung „Tramuntana-Costa Nord”.
In allen Fällen ist es erlaubt, der Nomenklatur auch das Wort „Mallorca” hinzuzufügen. Davon wird in letzter Zeit auch verstärkt Gebrauch gemacht, da man das Werbepotenzial erkannt hat. Nicht umsonst plädieren Marketing-Profis wie Macià-Batle-Geschäftsführer Ramón Servalls seit Langem für eine gemeinsame Dachmarke – nicht zuletzt auch aus Kostengründen. Sein Unternehmen hat vor einigen Jahren sogar die D.O. Binissalem verlassen, um mit den Rebsorten freier agieren zu können. Seitdem firmiert man nur noch unter „Vi de la Terra Mallorca” – ähnlich wie zum Beispiel die bekannte Bodega „Anima Negra” im Inselosten. Für den Gewinn von Medaillen oder Parker-Punkten ist das kein Hindernis.
Außerdem wurden 2017 die Vorgaben auch für diese Modalität verschärft. Konnte davor fast jeder vom guten Namen der Insel profitieren, so hat der „Vi de la Terra Mallorca” seitdem einen eigenen Regulierungrad. Dieser ist nicht in Binissalem angesiedelt, sondern in Felanitx. Organisatorisch wird er zumindest in der Startphase von der D.O. Pla i Llevant getragen. Damit entsteht im Osten der Insel offiziell eine zweite Weinbauhochburg.
(aus MM 17/2018)