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Stierkampf ja, Hamster im Käfig nein! Mallorca und das neue Tierschutzgesetz

Auch auf Hundehalter kommen Neuerungen zu. | Archiv

| Palma, Mallorca |

Wer auf Mallorca einen Hund sein Eigen nennt, muss in Zukunft einiges zusätzlich beachten: Ein Anfang August vom spanischen Kabinett verabschiedetes, aber noch nicht in Kraft getretenes neues Tierschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass Halter im Internet einen Befähigungskurs buchen müssen. Nach Absolvierung dieses den Plänen zufolge kostenfrei angebotenen Prozederes steht dann fest, ob man mit so einem Vierbeiner überhaupt zusammenleben kann. Ist dies nicht möglich und behält man den Hund dennoch, kann ein Bußgeld verhängt werden. Wird man für befähigt gehalten, ist zusätzlich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung vonnöten, die 30 bis 40 Euro pro Jahr kostet. Hinzu kommt die Verpflichtung, den Hund nicht länger als 24 Stunden allein auf einem Balkon oder in einem Innenhof zu belassen. Und wenn eine Hündin ohne behördliche Erlaubnis Junge wirft, so ist das ebenfalls ein Vergehen. Wer zuwiderhandelt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Das ist an sich schon relativ starker Tobak, doch noch lange nicht alles, was das von Politikern der linkspopulistischen Podemos-Partei ersonnene und europaweit als sehr streng geltende Gesetz beinhaltet: Besitzt jemand etwa eine Katze, die auch gelegentlich draußen unterwegs ist, ist er verpflichtet, diese zu kastrieren bzw. zu sterilisieren. Diese Vierbeiner wie auch Hunde und Frettchen dürfen im Übrigen in Geschäften nicht mehr verkauft werden, Zirkusnummern mit Elefanten oder Löwen werden generell untersagt. Und es gibt eine Reihe von Tieren, die man gar nicht halten darf. Dazu gehören neben exotischen Kreaturen wie vietnamesischen Schweinen, Spinnen, Echsen aller Art, Geckos oder Schlangen, die seit ewigen Zeiten allseits beliebten Meerschweinchen, Hamster und Schildkröten. Exemplare der zuletzt genannten drei Arten sind überall im Rest von Europa ausdrücklich erlaubt, wer sie jedoch künftig in Spanien hält, muss mit Bußgeldern zwischen 600 und 30.000 Euro rechnen. Hat man ein exotisches verbotenes Tier, wozu sämtliche Vogelarten aus anderen Breiten zählen, werden sogar zwischen 30.000 und 100.000 Euro fällig. Wer seine „mascota” zu Tode quält, muss mit Haftstrafen zwischen 18 und 24 Monaten rechnen.

Die Tötung von Haustieren ohne einen triftigen Grund ist künftig verboten. Erlaubt ist dies nur bei einer unheilbaren Krankheit. Ausgenommen sind Tiere, die zur Fleischproduktion dienen. Ob Hausschlachtunnoch gestattet sind, ist vor diesem Hintergrund bislang nicht ganz klar. Werden weiterhin Schweine auf Mallorca – wie vor Weihnachten traditionell üblich – im Rahmen der sogenannten „matançes” auf bekanntlich grausame Art durch Ausbluten vom Leben in den Tod befördert? Diese Tradition lässt manche Mitteleuropäer, die ihr beiwohnen, verstört und zerknirscht zurück. So scharf das Gesetz ist, andere Aspekte kommen eher tolerant daher: Labortiere dürfen etwa weiter zum Zweck der Forschung getötet werden, Katzen-Kolonien sollen gemanagt und nicht beseitigt werden, und zwar nach der in den USA erfolgreichen Methode TNR – fangen, sterilisieren, wieder aussetzen. Eine Gruppe spanischer Forscher argumentierte dagegen in einem in einer Fachzeitschrift veröffentlichten Brief, dass kaum ein Tier schädlicher für das natürliche Gleichgewicht sei, als die verwilderte Katze.

Auch Kurioses steht in dem Gesetz, das die Ministerin für Sozialrechte Ione Belarra erarbeitet hat und momentan im Parlament behandelt wird: Wer Tiere, die nicht Hunde sind, mehr als drei Tage lang unbeaufsichtigt lässt, riskiert ebenfalls ein hohes Bußgeld. Zu diesen Tieren zählen auch Fische, die in Aquarien gehalten werden und die man bekanntlich etwas länger allein lassen kann, ohne dass sie Schaden nehmen. Wie aber Behörden beweisen können, dass dem so ist, steht in den Sternen. Für Unverständnis bei Nicht-Spaniern dürfte sorgen, dass es im Land weiterhin in großer Zahl Stierkämpfe mit garantierter Todesfolge geben kann. Diese sind durch ein Urteil hoher Richter gedeckt, das das von vielen als barbarisch gesehene Spektakel als schützenswertes Kulturgut einstuft.

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