Das Opfer der verübten Gruppenvergewaltigung in Magaluf, die am frühen Montagmorgen (14. August) in Magaluf stattgefunden hat, erklärte der spanischen Polizei, dass es sich eindeutig acht junge Männer gehandelt haben soll, die sie sexuell missbraucht haben. Ein Team der Kriminalpolizei konnte noch am selben Tag sechs Beteiligte am Eingang ihres Hotels festnehmen – drei von ihnen sind französische Staatsbürger und im Alter von 18 bis 20 Jahren.
Darüber hinaus wurde das Videomaterial mehrerer Überwachungskameras, die an den Ein- und Ausgängen des Hotels installiert waren, ausgewertet. Die 18-jährige britische Urlauberin konnte noch weitere Beteiligte der Vergewaltigung beschreiben. Anhand dessen wurden zudem drei weitere mutmaßliche Täter verhaftet, darunter ein 20-jähriger Schweizer und zwei weitere Franzosen im Alter von 23 und 26 Jahren.
Die junge Frau wollte zunächst keine Strafanzeige gegen ihre vermeintlichen Peiniger stellen, wurde jedoch nach dem Vorfall von einem Gerichtsmediziner im Krankenhaus Son Espases untersucht. Bei einer Befragung durch die Polizei stellten die Beamten fest, dass das Opfer mehrere Prellungen am rechten Arm und eine kleine Schnittwunde am oberen Bereich ihrer Brust hatte.
Ermittler haben biologische Spuren und Fingerabdrücke aus dem Hotelzimmer zu Untersuchungszwecken sichergestellt, wo sich die Tat ereignet hatte. Nach wie vor versucht die Guardia Civil die beiden anderen jungen Männer, die an dem sexuellen Übergriff beteiligt gewesen sein sollen, zu identifizieren. Es gilt auch herauszufinden, ob sie die Aufnahmen, die sie von der Vergewaltigung getätigt haben, eventuell weitergaben. Die jungen Männer, die als Urlauber nach Mallorca gekommen sind, fertigten über 20 Video-Clips von der Vergewaltigung an, wobei bislang 13 auf den Handys der mutmaßlichen Täter sichergestellt werden konnten. Die Ermittlungen zu dem Fall sind noch nicht abgeschlossen.
Beim Gericht sagte ein Richter bislang, dass es völlig abwegig sei, dass der Geschlechtsakt einvernehmlich gewesen sei. Er wies darauf hin, dass auf den Videos zu hören sei, wie sich die jungen Männer amüsieren und lachen würden, – eine weibliche Stimme sei hingegen zu keinem Zeitpunkt zu hören. All das seien dem Juristen zufolge Anzeichen dafür, dass es sich um eine "wirklich erniedrigende und demütigende Praktik handele, ohne jeden Hinweis darauf, dass das Opfer jemals seine Zustimmung gegeben haben könnte."