Es klingt wie die Schlüsselszene aus einem TV-Krimi: Zwei Ganoven brechen nachts in eine Finca bei Porreres ein und werden dabei von dem 83-jährigen Hausbesitzer überrascht. Der greift zu seinem alten Jagdgewehr, es kommt zu einem Handgemenge zwischen Täter und Opfer, bei dem schließlich ein Schuss fällt, und am Ende liegt einer der Einbrecher tot auf dem Boden. Im darauffolgenden Prozess muss ein Schöffengericht entscheiden: Hatte der alte Mann wirklich aus Notwehr gehandelt oder soll er wegen Totschlags verurteilt werden?
Am Freitag vergangener Woche kamen fünf der neun Geschworenen zu dem Schluss, dass der Rentner an diesem fatalen Februartag 2018 nicht allein aus Notwehr gehandelt habe. Ergo verurteilte ihn der Richter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, allerdings zusammen mit der von nahezu allen Jurymitgliedern ausgesprochenen Bitte um Begnadigung. Dennoch löste das Urteil unter vielen Sympathisanten des Rentners auf der Insel große Empörung aus.
Doch damit nicht genug: Am vergangenen Montag beantragte die Staatsanwaltschaft beim balearischen Gerichtshof die Annullierung des Gerichtsverfahrens sowie eine Neuaufnahme des Prozesses. Grund: Für eine Urteilsverkündigung wären mindestens sieben Geschworenen-Stimmen nötig gewesen, das Abstimmungsverhältnis sei aber fünf zu vier gewesen – und damit ungültig. Ob der Gerichtshof dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmen wird, ist noch offen.