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Mauer um Pool in Gemeinschaftswohnanlage errichtet: Haftstrafe verhängt

Die Nachbarn des Anwesens hatten jahrelang keinen Zugang zu dem Gemeinschaftspool

Der Konflikt um den Zugang zu einem Swimmingpool in einem Gemeinschaftsgrundstück wurden nun zwei Palmesanern zum Verhängnis. | R.L.

| | Palma de Mallorca | |

Eine Mutter und ihr Sohn sind zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil sie eine Außenwand um den Swimmingpool eines Grundstücks, das sie sich mit mehreren Bewohnern teilten, in Palma de Mallorca errichtet hatten. Dem Gericht zufolge führte dies dazu, dass die übrigen Nachbarn das öffentliche Schwimmbecken für mehrere Jahre nicht nutzen konnten, was den Angeklagten als Straftat mit Einschränkung der persönlichen Freiheit der anderen Mieter ausgelegt wurde.

Die beiden Beschuldigten wohnen bereits seit 1997 in dem Gebäude. Auf dem besagten kleinen Grundstück sind insgesamt drei Wohnungen angesiedelt, darüber hinaus findet sich dort eine 120 Quadratmeter große Gartenfläche, wo sich der Swimmingpool befindet. Durch das Errichten der Mauer vor sechs Jahren hinderten die Angeklagten die übrigen Mieter daran, zu der Schwimmanlage zu gelangen. Auf diese Weise hatten sie den Richtern zufolge die Anlage und den Garten zu ihrem "exklusiven Eigentum" gemacht.

Die Nachbarn, die sich in einer Eigentümergemeinschaft zusammengeschlossen haben, forderten die Mutter und den Sohn mehrfach dazu auf, den Zugang zu dem Pool freizumachen. Auch die Polizei hat versucht, die beiden Angeklagten dazu zu drängen, das Grundstück freizugeben, doch ohne Erfolg.

In der Gerichtsverhandlung erklärten die Mutter und ihr Sohn, dass sie die Mauer als Schutz vor Einbrechern errichtet hätten. Doch die Richter blieben hart und verhängten eine Geldstrafe: Die Angeklagten müssen ihren Nachbarn für die Jahre ohne Zugang zu dem Pool eine Entschädigung von insgesamt 24.000 Euro zahlen. Falls die Mauer bestehen bleiben sollte, kommen für jeden zusätzlichen Monat noch 1000 Euro hinzu.

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