Dass gegen illegale Bauprojekte auf Mallorca derzeit mit harter Hand durchgegriffen wird, zeigt der jüngste Fall eines Mannes, der von einem Gericht in Palma zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, weil er auf einem von ihm angemieteten Grundstück eine kleine Hütte und zwei Hühnerställe gebaut hatte, ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Außerdem muss er eine Geldstrafe zahlen. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Ein Mann hatte vor ein paar Jahren ein 28.000 Quadratmeter großes unbebautes Grundstück gemietet. Dieses teilte er in zehn Parzellen ein, um diese unterzuvermieten. Irgendwann kam einer der Untervermieter auf die Idee, auf seiner Parzelle eine 24 Quadratmeter große und überdachte Hütte sowie zwei Hühnerställe zu errichten, ohne dass er eine Genehmigung aus dem Rathaus vorweisen zu können. Die Unregelmäßigkeit wurde von der Stadtverwaltung von Palma festgestellt, die ein städtebauliches Disziplinarverfahren einleitete und den Abriss der illegalen Bauten im Februar 2021 anordnete und diese Anordnung sowohl dem Eigentümer als auch dem Verpächter, der das Grundstück parzelliert hatte, zustellte. Der Fall landete vor Gericht.
Die Richter verurteilten den Mieter wegen eines „groben Verstoßes“ gegen das kommunale Baurecht. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Gefängnis gefordert, am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe. Der Mieter ließ daraufhin die Bauten wieder abreißen.