Drei Männer müssen Mallorca jetzt verlassen – so lautet das Urteil eines Untersuchungsrichters in Palma de Mallorca. Die Taschendiebe waren in diesem Sommer schon mehrfach festgenommen worden, weil sie es vor allem auf Urlauber an der Playa de Palma abgesehen hatten.
Die drei rumänischen Taschendiebe sind 33, 27 und 28 Jahre alt. Ihr jüngstes Opfer, eine deutsche Touristin, griffen sie von hinten an und beraubten sie ihrer Wertgegenstände, die sie in einer Gürteltasche bei sich trug. Die Diebe konnten von einer Streife festgesetzt werden und die Deutsche bekam ihre Habseligkeiten zurück.
Alleine im August waren die drei Männer allesamt gleich dreimal festgenommen worden. Daher fällte der Richter am vergangenen Samstag das ungewöhnliche Urteil, dass die Taschendiebe ausgewiesen werden sollten.
Ungeachtet dessen, dass die drei Rumänen EU-Staatsbürger sind, ist die Maßnahme rechtens. "Wird ein EU-Bürger während seines Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat straffällig, so kann ihm die Ausweisung drohen. Die strafrechtliche Verurteilung alleine kann jedoch nicht zu einer Ausweisung oder Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen. Vielmehr muss eine 'tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung' vorliegen, die 'ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt', wie es der Europäische Gerichtshof formuliert", heißt es auf der Seite eu-info.de.
Der Anwalt der drei rumänischen Taschendiebe hat Einspruch gegen das Urteil eingelegt.