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Vor Gericht

"Sch**ß Spanien": Graffiti auf Rathaus auf Mallorca sorgt für mächtig Wirbel

Der Spruch war von der Flagge der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung begleitet worden. Weil ein Gesetz Taten billigt, die in deren Zusammenhang begangen wurden, könnte der Sprayer ohne Strafe davon kommen

Das Graffito auf dem Rathausgebäude von Felanitx. | Gori Vicens

| | Felanitx, Mallorca | |

Im November des zurückliegenden Jahres hatte jemand den Spruch "Puta Espanya" ("Sch**ß Spanien") auf das Gebäude des Rathauses der Gemeinde Felanitx auf Mallorca gesprüht. Ein Untersuchungsgericht hat nun entschieden, dass das spanische Amnestiegesetz nicht auf diesen Fall anzuwenden ist. Dieses besagt, dass Taten, die im Zusammenhang mit der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung begangen werden, straffrei bleiben.

Der Spruch auf dem Gebäude war von einem Graffito der Flagge der Unabhängigkeitsbefürworter begleitet worden. Aus diesem Grund, argumentiert die Verteidigung des Sprayers, würden die Malereien die Unabhängigkeit Kataloniens propagieren und unter die gesetzliche Begnadigung fallen. Deswegen legten die Anwälte des Angeklagten Berufung gegen die Entscheidung des Untersuchungsgerichts ein.

Die zuständige Richterin erklärte, dass "die Tat weder direkt noch indirekt mit dem katalanischen Unabhängigkeitsprozess in Verbindung gebracht werden kann, da das Graffito nur eine mögliche Verunglimpfung Spaniens widerspiegelt, ohne ausdrücklich die Unabhängigkeit Kataloniens oder den Unabhängigkeitsprozess zu fordern". Die Richterin betonte, dass der Zweck, den Unabhängigkeitsprozess zu fordern, bei den untersuchten Tatsachen nicht zum Ausdruck komme.

Der verteidigende Rechtsanwalt ist anderer Meinung: "Die Tatsache, dass eine Flagge der Unabhängigkeitsbewegung gemalt wurde, ist das Element, das das Ganze zu einem Pro-Unabhängigkeits-Slogan macht. Es ist die Flagge, die den Demonstrationen und Handlungen, die die katalanische Unabhängigkeit zum Inhalt haben, vorsteht." Der Jurist beharrte darauf, dass es sich um ein "allgegenwärtiges Symbol" handelt und dass daher der Ausschluss des Graffiti aus diesem Kontext eine Einschränkung der Rechte des Urhebers bedeutet. "Jede andere Auslegung macht keinen Sinn", betonte er.

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