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Dreckschleudern müssen künftig draußen bleiben – die wichtigsten Antworten zur neuen Umweltzone in Palma de Mallorca auf einen Blick

Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß dürfen nicht mehr in die Altstadt fahren. Es gibt aber Ausnahmen – und zwar reichlich. Einige Dinge haben die Stadtplaner offenbar nicht bedacht

Auf der Uferstraße in Palma gilt weiterhin freie Fahrt, nicht so in der Altstadt. | Archiv

| Mallorca |

In aller Seelenruhe entsteigt eine in Pelz gehüllte Blondine in Stöckelschuhen dem schweren Geländewagen mit Düsseldorfer Kennzeichen und verschwindet in einer der Boutiquen, die sich an der prächtigen Einkaufsstraße aneinanderreihen. Fast wie an der Kö, könnte man meinen. Es ist aber die Avinguda Jaume III mitten in Palmas Altstadt. Seit einigen Wochen gehört diese zur ersten Umweltzone Mallorcas, der sogenannten Zona de Baixes Emissions (ZBE), der Niedrigemissionszone. Nur Fahrzeuge mit bestimmten Umweltplaketten dürfen seitdem in dem Bereich innerhalb des Innenstadtringes noch verkehren.

Zumindest sind die Regelungen für in Spanien zugelassene Autos klar

Während die Regeln für Inhaber eines in Spanien zugelassenen Fahrzeugs weitgehend klar sind, hat die Stadt die Tatsache, dass auf der Insel tausende Autos mit ausländischen Kennzeichen unterwegs sein dürften, offenbar schlicht vergessen. In der entsprechenden Verordnung, die der Stadtrat im November beschlossen hatte, ist jedenfalls nicht eindeutig geregelt, unter welchen Bedingungen diese in die ZBE fahren dürfen.

Auf der Informationsseite der Stadt (www.mobipalma.mobi/ informacio-zona-baixes-emissions-zbe) heißt es dazu lediglich: "Außerhalb Spaniens zugelassene Fahrzeuge sind nicht nach den aktuellen Kriterien der Umweltplakette der spanischen Verkehrsbehörde DGT eingestuft." Man müsse also eine Sondergenehmigung beantragen, um in die Niedrigemissionszone fahren zu dürfen. Anschließend ist das Vorgehen erklärt, allerdings nur für folgende Fälle: für Personen, die in der ZBE gemeldet sind beziehungsweise dort eine Immobilie besitzen; für Geschäftstreibende, Firmeninhaber oder Leute, die dort ihr Büro haben; für Besitzer oder Mieter eines Parkplatzes.

Fahrzeughalter mit ausländischen Kennzeichen tappen im Dunkeln

Völlig unklar ist bislang, was Halter eines Fahrzeugs mit ausländischen Kennzeichen tun müssen, die nicht in eine der genannten Kategorien fallen. Also beispielsweise ein Ferienhausbesitzer, der sein deutsches Auto mit auf die Insel gebracht hat und der nur schnell seine Gattin zum Shoppen in der Altstadt absetzen will. Dieser Fall ist in der städtischen Verordnung, die am 21. Dezember im balearischen Amtsblatt erschien, überhaupt nicht geregelt.

Auch die Aussage, dass ausländische Umweltplaketten nicht anerkannt werden, verwundert. So heißt es doch bei der Verkehrsbehörde DGT: "In Spanien ist es zwar nicht möglich, Umweltplaketten für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen auszustellen, aber das ist auch nicht notwendig: Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Land mit einer Umweltplakette haben (Deutschland, Österreich, Dänemark, Frankreich), gehen wir davon aus, dass Sie die entsprechende spanische Plakette besitzen." Man müsste also problemlos beispielsweise mit der grünen Umweltplakette aus Deutschland auch durch Palmas Niedrigemissionszone fahren können. Auf gezielte Nachfrage bei der Stadt räumt ein Sprecher ein, dass die Vorgaben der Verkehrsbehörde entscheidend seien. Es werde also möglich sein, auch mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen in die ZBE zu fahren, wenn diese über eine entsprechende Umweltplakette verfügen. Wie das technisch realisiert werden soll, ist aber unklar. Die Überwachungskameras der ZBE lesen nämlich die Kennzeichen der Fahrzeuge aus, woraufhin es dann einen Abgleich mit den Daten der Verkehrsbehörde gibt. Ob das mit ausländischen Kennzeichen funktioniert?

Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 200 Euro drohen

Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis auch die letzten Fragen im Zusammenhang mit der neuen Niedrigemissionszone geklärt sind. Da trifft es sich gut, dass die Stadt den Bürgern eine Schonfrist einräumt. Bis mindestens Juli werden bei Verstößen gegen die Zufahrtsregeln zur ZBE noch keine Geldstrafen verhängt, bestätigt eine Stadtsprecherin auf Nachfrage. Die Verordnung sieht Bußen in Höhe von 200 Euro vor. Stattdessen soll in dem Zeitraum intensiv über die Neuregelung informiert werden. Das ist ganz offensichtlich auch nötig.

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