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Zwei Leichen auf den Balearen ausgegraben, um Millionen-Erbe zu klären

Eine Frau behauptet, die Tochter eines reichen Geschäftsmannes zu sein. Dieser hatte mit ihrer Mutter ein Verhältnis, ohne dass das Paar geheiratet hatte

Der Friedhof Son Trillo in Palma. | Rathaus von Palma

| Menorca, Balearen | |

Auf Menorca, der Nachbarinsel von Mallorca, sind zwei bereits bestattete Leichen wieder ausgegraben worden, um zu überprüfen, ob sie mit einer potentiellen Millionenerbin verwandt sind. Die Wiederausgrabung wurde von einem Richter angeordnet, nachdem die Frau behauptet hatte, die Tochter eines verstorbenen menorquinischen Geschäftsmannes zu sein und damit ein Erbe von 27 Millionen Euro zu beanspruchen.

Unternehmer schon seit sieben Jahren tot

Die Verwandtschaft zwischen der 77-Jährigen und dem menorquinischen Geschäftsmann soll jetzt durch einen DNA-Test von toten Körpern zweier bestätigter Verwandten des Mannes festgestellt werden. Dieser war am 19. Januar 2018 im Alter von 99 Jahren gestorben und eingeäschert worden und soll ein Verhältnis mit der Mutter der Frau gehabt haben.

Kurz nach dem Tod des Unternehmers traf sich die Frau vor Gericht mit dessen Familie, die ihr 1,5 Millionen Euro anbot. Sie lehnte ab und entschied sich für ein Gerichtsverfahren, um das gesamte Erbe einzufordern, das aus Bankguthaben und Immobilien in Katalonien, den Balearen und Andalusien besteht.

Idee, Vaterschaft eindeutig zu klären, kam erst jetzt

Die 77-jährige Frau behauptet, sie sei in Barcelona geboren worden und aus der Beziehung zwischen ihrer Mutter, einer Sprachlehrerin, und dem menorquinischen Geschäftsmann hervorgegangen, obwohl diese nie geheiratet hatten. Während ihres Lebens hielt der angebliche Vater Kontakt zu der Frau und schickte ihrer Mutter sogar Geld, um ihre Ausbildung zu unterstützen. Die Klägerin hatte jedoch zu Lebzeiten des Geschäftsmannes keinen Vaterschaftstest beantragt.

Der Anwalt der Frau warnt davor, dass eine einzige DNA-Extraktion "möglicherweise kein schlüssiges Ergebnis liefert". Da es sich bei den beiden toten Personen nicht um direkte Nachkommen handelt, würde die genetische Übereinstimmung nicht 99,9 Prozent erreichen, was für die Bestätigung der Vaterschaft erforderlich ist.

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