Vor einem Gericht in Palma de Mallorca hat sich am Dienstag eine Deutsche verantworten müssen. Die Frau ist zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden. Ihr wurden Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen – sie war geständig. Hintergrund der Gerichtsverhandlung war eine Taxifahrt im September vergangenen Jahres in einem Luxushafen der Insel gewesen, die eskalierte.
Wie die MM-Schwesterzeitung Ultima Hora berichtet, war die Deutsche damals um ein Uhr nachts in Port d’Andratx in das Taxi gestiegen und wollte sich nach Hause fahren lassen. Zuvor hatte die Frau Alkohol konsumiert und erbrach sich während der Fahrt ins Fahrzeug. Die Fahrt kostete 6,28 Euro, doch der Taxifahrer forderte einen Aufpreis zur Reinigung des Fahrzeugs. Die Frau weigerte sich erst, den Betrag zu zahlen und wurde dann aggressiv.
Zuerst warf die Bundesbürgerin das Kartenlesegerät des Taxifahrers zu Boden, stieg aus, ohne zu zahlen, und schlug danach mehrmals auf den Fahrer ein. Dieser rief daraufhin die Lokalpolizei. Doch auch den Polizisten gegenüber wurde die Frau dem Bericht zufolge ausfallend. Mehrere Beamte trafen am Ort des Geschehens ein und fanden die Frau "in aggressiver Haltung" vor. Sie beteuerte, dass sie das Taxi sehr wohl bezahlen wolle, warf jedoch mehrere Geldscheine auf den Boden.
Polizisten mit der Faust geschlagen
Als die Polizisten von der Deutschen einen Personalausweis oder Pass zur Identifikation verlangten, weigerte sie sich. Stattdessen beschimpfte sie die Beamten mit den Worten: "Fuck you and fuck Spanish police". In diesem Moment griff einer der Polizisten nach ihrer Tasche, um ihre Identität festzustellen, woraufhin die Angeklagte dem Beamten einen Faustschlag versetzte.
Nachdem sie die Deutsche etwas beruhigt hatte, erklärte sie sich bereit, in ihre Wohnung zu gehen, um ihren Reisepass zu holen. Auf dem Weg dorthin änderte sie jedoch ihre Meinung und versuchte, einen Polizisten die Treppe hinunterzustoßen. Der Beamte konnte sich an einem Geländer festhalten und stürzte nicht. Die Anwältin der Deutschen hatte sich im Vorfeld des Gerichtsprozesses mit der Staatsanwältin auf einen Vergleich geeinigt.