Drei Freunde aus Mallorca reisten 2019 nach Kuba, um ein besonderes Geschenk mitzubringen: 133 kubanische Zigarren, sogenannte "Puros", die sie an ihre eigene Adresse per Post auf die Insel schicketen.
Bei der Ankunft des Pakets auf Mallorca entdeckte der Zoll die Zigarren und bewertete sie mit einem Wert von über 3000 Euro. Da die legale Freimenge von 50 Zigarren pro Person überschritten war, verhängte die Steuerbehörde eine Geldstrafe von mehr als 12.000 Euro wegen Schmuggels.
Eine kubanische "Puro" besteht komplett aus kubanischem Tabak
Die Strafe basierte auf der Annahme, dass der Versand gegen Zollbestimmungen verstoßen hatte.
Der Kuba-Reisende, der den Versand unterschrieben hatte, legte jedoch Berufung ein und erklärte, dass die Zigarren drei Personen gehörten und keine Absicht bestand, Steuern zu hinterziehen oder Gewinn zu erzielen.
Fünf Jahre nach der Beschlagnahme der "Puro-Zigarren" entschied der Oberste Gerichtshof der Balearen, die Geldstrafe aufzuheben. Er stellte klar, dass eine Steuerverletzung allein keine Strafe rechtfertigt, wenn keine Absicht zur Steuerhinterziehung nachgewiesen werden kann.
So wurden die Zigarren, die lange Zeit beschlagnahmt waren, schließlich an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben.