Naiver Urlauber, gerissener Paparazzo oder gar Schlimmeres? Die Guardia Civil nahm am vergangenen Sonntag einen serbischen Staatsangehörigen fest, der unerlaubt eine Drohne in unmittelbarer Nähe des Almudaina-Palastes in Palma de Mallorca fliegen ließ. Der Vorfall ereignete sich nach Informationen der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" in einem Bereich, in dem Drohnenflüge aus Sicherheitsgründen und zum Schutz des historischen Erbes ausdrücklich untersagt sind.
Wie die Polizei am Montag mitteilte, entdeckte das spezialisierte Luftfahrt-Sicherheitsteam PEGASO den illegalen Drohnenflug. Der Mann habe nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt und sei wegen mehrerer Verwaltungsdelikte angezeigt worden. Anschließend wurde er den zuständigen Behörden übergeben.
Das Umfeld des Almudaina-Palastes unterliegt strengen Flugbeschränkungen, ebenso wie andere Bereiche der historischen Altstadt Palmas, darunter die Kathedrale La Seu. Der Almudaina-Palast wird vom spanischen König Felipe VI. unter anderem dazu benutzt, politische Amtsträger zu empfangen. Erst vor wenigen Wochen gaben sich dort an einem Tag die balearische Ministerpräsidentin, der Parlamentspräsident, der Präsident des Inselrates von Mallorca und Palmas Bürgermeister die Klinke in die Hand. In diesen sensiblen Bereichen ist der Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge grundsätzlich verboten.
Die Guardia Civil erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass Drohnen rechtlich als Luftfahrzeuge gelten und ihr Einsatz "dem strikten Einhalten der geltenden Luftfahrtbestimmungen unterliegt". Nutzer müssten sich vorab über Beschränkungen des Luftraums informieren und entsprechende Genehmigungen einholen, um Strafen zu vermeiden und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.