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Streit um Millionenerbe: Mallorca-Paar kämpft um Schloss in Monaco

Zwei Nachkommen des französischen Unternehmers Esteban Desclaux haben vor Gericht Ansprüche auf ein umfangreiches Erbe erhoben, das Immobilien, Kunstwerke und Juwelen umfasst.

Bei dem Erbstreit stehen Villen, Paläste und sogar ein Schloss in Monaco zur Debatte | Foto: Pixabay/ lolo

| Mallorca |

Zwei Menschen mit Wohnsitz auf Mallorca und in der Schweiz haben ein Verfahren angestrengt, das an die großen Geschichten aus alten Familienchroniken erinnert. Wie das spanische Lokalblatt Ultima Hora schrieb, richtet sich ihr Anspruch auf das Erbe des Unternehmers Esteban Desclaux, der im 19. Jahrhundert ein Vermögen aufbaute, das bis heute nachwirkt – darunter Besitz von außergewöhnlichem Wert, wie ein Schloss im Fürstentum Monaco. Ihr spanischer Anwalt, Fernando Osuna aus Sevilla, spricht von einem "immensen Vermögen".

In den Unterlagen, auf die sich die Kläger berufen, finden sich Hinweise auf Schlösser und Paläste, Häuser, Landgüter, Schmuckstücke und Kunstwerke – Besitztümer, die seit Generationen in fremden Händen liegen. Die beiden sind überzeugt, dass sie direkte Nachkommen Desclaux’ sind und stützen sich auf Dokumente, die ihre Abstammung belegen sollen.

Faktenlage und Eigentumsverhältnisse sind nicht ganz klar

Der französische Unternehmer Desclaux, der auf Menorca geheiratet hatte, widmete sich später der Seefahrt und konnte über Jahrzehnte hinweg ein beträchtliches Vermögen aufbauen. Nach seinem Tod jedoch verzichteten einige Erben auf Ansprüche, andere starben ohne Nachkommen. Damit blieb eine Seitenlinie offen – und mit ihr die Möglichkeit für heutige Nachfahren, ihren Anteil geltend zu machen. Die historische Quellenlage zu Desclaux ist uneinheitlich: Während einige Dokumente ihn als Militärangehörigen mit Verbindung zum französischen Adel darstellen, verweisen andere auf seine unternehmerische Tätigkeit.

Das Verfahren, das Osuna nun eingeleitet hat, gleicht einer akribischen Spurensuche. Er will die verstreuten Besitztümer aufspüren, die Eigentumsverhältnisse klären, Testamente prüfen und Grundbücher einsehen. Erst wenn klar ist, was zu Desclaux’ Erbe gehört und wer es heute besitzt, kann der Anspruch seiner Mandanten geprüft werden.

Osuna zeigt sich zuversichtlich: Sollten sich die verwandtschaftlichen Verbindungen bestätigen, könnte sich für seine Mandanten eine Tür zu einem Kapitel europäischer Familiengeschichte öffnen – und zu einem Nachlass, dessen Umfang bis heute kaum zu ermessen ist.

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