Das Oberste Gericht der Balearen (TSJIB) hat die Stadt Palma de Mallorca zu einer Entschädigungszahlung von 106.700 Euro verurteilt. Wie die spanischsprachige MM-Schwesterzeitung Ultima Hora berichtete, war eine Frau im Januar 2019 im Park Son Dameto in der Balearenkapitale schwer gestürzt. Der Unfall hatte sich in einer eingezäunten Zone ereignet, in der Hunde im öffentlichen Raum ohne Maulkorb und Leine spielen dürfen.
Die Frau war in dem in Spanien "pipicán" genannten Bereich mit dem Hund ihres Sohnes unterwegs und gerade dabei, Hundekot zu entsorgen. Dabei trat sie in ein tiefes Loch, das aufgrund fehlender Beleuchtung nicht zu erkennen war, und zog sich erhebliche Verletzungen zu.
Nach sechs Jahren Rechtsstreit muss Palma nun zahlen
Die Stadtverwaltung wies zunächst jede Verantwortung zurück und erklärte, der Unfall sei selbstverschuldet, da es sich um einen abgelegenen Bereich handele, der mit besonderer Vorsicht betreten werden müsse. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Grundlage der Entscheidung waren die Klage des spanischen Rechtsanwalts Fernando Talens sowie Aussagen von Polizeibeamten und eines Zeugen, die bestätigten, dass der Bereich praktisch unbeleuchtet war. Ein einziger Scheinwerfer habe die Nutzer eher geblendet, als den Platz auszuleuchten.
Bereits vor dem Unfall hatten Anwohner mehrfach auf die gefährliche Situation hingewiesen und die fehlende Beleuchtung kritisiert. Das Gericht stellte nun klar, dass die Stadt Palma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe: "Eine Person, die diesen Bereich nicht regelmäßig nutzt, konnte die Existenz des Lochs nicht kennen. Der Platz hätte ausreichend beleuchtet sein müssen." Nach einem mehr als sechs Jahre andauernden Rechtsstreit erhält die Geschädigte nun Schadenersatz. Das Urteil gilt zugleich als deutliche Mahnung an die Stadt, öffentliche Anlagen besser zu sichern.