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HOHE BUßGELDER

Autos mit ausländischem Kennzeichen dürfen nicht in Umweltzone in Palmas Zentrum fahren

Das gilt nach Aussage des Rathauses auch für Anwohner, die in der Umweltzone ZBE gemeldet sind. Grund seien unterschiedliche Emissionskriterien innerhalb der EU.

Wer dieses Verkehrsschild sieht, sollte sich über die Emissionswerte seines Fahrzeugs Gedanken machen | Foto: UH

| | Palma, Mallorca |

So manch Autofahrer mit ausländischen Kennzeichen erlebt derzeit in Palma eine unangenehme Überraschung: Und zwar in Form eines Bußgeldbescheids, weil er mit dem Fahrzeug in die Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) der Stadt gefahren ist. Die Stadtverwaltung stellt nun klar: Fahrzeuge mit nichtspanischem Nummernschild sind grundsätzlich "nicht automatisch für die Zufahrt in die Umweltzone zugelassen".

Der Grund für diese Regelung liegt demnach in den "unterschiedlichen nationalen Systemen" zur Fahrzeugklassifizierung. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sei das System der spanischen Verkehrsbehörde DGT nicht EU-weit Anwendung. "Jedes Land nutzt seine eigene Methode zur Einstufung von Emissionsklassen. Daher könne das Emissionsniveau von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen nicht automatisch überprüft werden", zitiert die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" aus einem Schreiben aus dem Rathaus.

Anwohner, die in der Umweltzone gemeldet sind und ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nutzen, müssen sich demnach in ein spezielles Register eintragen lassen. Voraussetzung dafür sei, dass das Fahrzeug die erforderlichen Emissionskriterien erfülle. Die Genehmigung gilt maximal sechs Monate. Der Antrag kann elektronisch über das Online-Portal der Stadt eingereicht werden, persönlich in den Bürgerbüros oder nach Terminvereinbarung.

Für den Verwaltungsprozess müssen die technischen Fahrzeugpapiere vorgelegt werden. "Ohne entsprechende Genehmigung ist die Zufahrt in die innerstädtischen Bereiche – im Allgemeinen sind weite Teile innerhalb der Avenidas davon betroffen – nicht gestattet", betont die Stadtverwaltung. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 200 Euro, das bei Wiederholungstätern entsprechend erhöht werden kann.

Grundsätzlich dürfen Pkw und leichte Transporter mit Benzinmotor, die ab Januar 2000 zugelassen wurden und die Euro-3-Norm erfüllen, in die Umweltzone einfahren. Dieselfahrzeuge müssen nach Januar 2006 zugelassen sein und mindestens Euro 4 oder Euro 5 erfüllen. Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen – sowohl Benziner als auch Diesel – sind ab Baujahr 2005 zugelassen. Motorräder und Mopeds der Klasse Euro 2, die ab 2003 zugelassen wurden, haben ebenfalls freie Zufahrt.

Keine Einschränkungen gibt es für Hybrid- und Elektrofahrzeuge, ebenso wenig für Fahrzeuge mit Erdgas- oder Flüssiggasantrieb. Bei Plugin-Hybriden gilt eine Mindestreichweite von 40 Kilometern im Elektromodus als Voraussetzung für die Zufahrt.

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