Eine deutsche Mallorca-Residentin ist wegen eines mutmaßlich geplanten Gewaltverbrechens nach Deutschland ausgeliefert worden. Die Frau aus der Siedlung Sa Torre bei Llucmajor soll den Mord an ihrem Schwiegersohn geplant und in Auftrag gegeben haben. Wie ein Sprecher der Staatsanwalt Köln auf MM-Anfrage bestätigt, ist die Frau vor rund zwei Wochen, am 4. Dezember, von der Insel nach Deutschland ausgeliefert worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Auch ihre Tochter befindet sich schon seit Ende September in Untersuchungshaft, den beiden wird eine gemeinschaftliche Tat zur Last gelegt, so die Staatsanwaltschaft Köln weiter. Die aus Frechen in Nordrhein-Westfalen stammenden Frauen sollen versucht haben, "einen gemeinsamen Bekannten auf Mallorca dazu zu bewegen, einen Dritten gegen Entgelt mit der Tötung des Geschädigten zu beauftragen." Laut Informationen der Nachrichtenagentur "Europa Press" soll es sich dabei um den Schwiegersohn der Frau beziehungsweise Ehemann der Tochter gehandelt haben.
Geldbetrag in vierstelliger Höhe
Für die mutmaßlich geplante Tat soll einem Bekannten auf Mallorca ein Geldbetrag in vierstelliger Höhe übergeben worden sein. Dieses Treffen hat der vermeintliche Auftragsmörder "in Bild und Wort aufgezeichnet und den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt", erklärt die Staatsanwaltschaft gegenüber MM. Gegen beide Frauen sind dann Haftbefehle erlassen worden und die Ermittlungen dauern an. Mit einer Anklageerhebung sei in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.
Das Landgericht in Palma de Mallorca hatte die Auslieferung der Deutschen in die Bundesrepublik angeordnet. Zuvor hatte ihr Anwalt Berufung gegen die Auslieferung eingelegt und einen Prozess auf Mallorca angestrebt. Wie aus dem Beschluss der Strafkammer hervorgeht, der "Europa Press" vorliegt, sollen sich die Ereignisse zwischen dem 17. und 21. September des vergangenen Jahres sowohl in der deutschen Stadt Frechen als auch in Sa Torre auf Mallorca zugetragen haben.
Opfer erstattete Anzeige in Deutschland
In der Berufung seitens des Anwalts der mumaßlichen Auftragsmörderin wurde zudem ausgeführt, dass die Beschuldigte ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf der Insel habe, wo mutmaßlich das Geld für den Auftragsmord übergeben, Fotos bereitgestellt und das Opfer identifiziert worden seien. Außerdem sei sie zur Begehung der ihr vorgeworfenen Taten zu keinem Zeitpunkt nach Deutschland gereist. Der Auslieferungsbeschluss sei hinreichend begründet, und "der überwiegende Teil der Tatgeschehnisse" habe sich in Deutschland abgespielt.
In der Bundesrepublik hätten nach Angaben des Landgerichts in Palma de Mallorca auch die familiären Konflikte ihren Ursprung gehabt, die schließlich zu dem mutmaßlichen kriminellen Zusammenwirken zwischen der Beschuldigten und ihrer Tochter führten. Zudem hatte der mutmaßlich Geschädigte in Deutschland Anzeige erstattet, dort liefen und laufen auch alle Ermittlungen zu diesem Fall.