Ein Strafgericht in Palma de Mallorca hat eine Immobilienverwalterin zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt, die sich 50.000 Euro aus einer Nachbarschaftsgemeinschaft der balearischen Hauptstadt angeeignet hatte. Die Frau, die derzeit auf dem spanischen Festland lebt, räumte per Videokonferenz die Tat ein und akzeptierte die Strafe, nachdem vor Beginn der Verhandlung eine Einigung erzielt worden war.
Die Angeklagte, die seinerzeit festgenommen worden war, muss nicht ins Gefängnis, sofern sie innerhalb von drei Jahren keine weiteren Straftaten begeht und innerhalb von 24 Monaten eine Zivilhaftung in Höhe von insgesamt 67.855 Euro, davon 50.000 Euro aus der unterschlagenen Summe und 17.855 Euro Zinsen, begleicht.
Die Chronik der Ereignisse
Die 53-jährige Spanierin hatte 2014 bei einer außerordentlichen Versammlung die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft im Stadtteil Son Gotleu übernommen. Sie war die einzige Person, die befugt war, über das Girokonto der Nachbarn zu verfügen. In der Absicht, sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen und zum Nachteil der Bewohner eines Anwesens an der Plaza Orson Wells, hob sie 50.000 Euro von diesem Konto ab.
Die Angeklagte zahlte das Geld nicht zurück, sodass die Eigentümergemeinschaft, nachdem sie den Vorfall bemerkt hatte, Anzeige bei der Nationalpolizei erstattete. Die Immobilienverwalterin wurde im Juli 2020 als Täterin eines Veruntreuungsdelikts festgenommen. Vor einigen Tagen gab sie die Tat zu und akzeptierte die verhängte Strafe. Angesichts der Einigung zwischen den Parteien verkündete die Richterin das Urteil noch im selben Verfahren.