Die Nichteinhaltung der neuen Abfallverordnung von Llubí auf Mallorca – beispielsweise die unsachgemäße Trennung der Abfallarten oder das Vermischen ungeeigneter Abfälle – kann als schwerwiegender Verstoß angesehen werden und mit Geldstrafen von bis zu 3500 Euro (und in schwerwiegenden Fällen bis zu 15.000 Euro) geahndet werden.
Der Gemeinderat hat die kommunale Abfallverordnung nach einer öffentlichen Auslegungsfrist ohne Einwände endgültig verabschiedet, mit einem klaren Ziel: Abfall zu reduzieren, das Recycling zu steigern und die Qualität der gesammelten Abfallarten zu verbessern, indem das Vorkommen von Materialien, die die Container verschmutzen, minimiert wird.
Die Verordnung legt konkrete Verpflichtungen fest: Mülltrennung im eigenen Haushalt und Nutzung der etablierten Sammelsysteme – einschließlich der Haus-zu-Haus-Sammlung mit Kalender und täglich zugewiesener Abfallarten – sowie Vorschriften zur Art und Weise, wie der Müll (Behälter und Form) zur Abholung bereitgestellt werden muss.
So nicht!
Die Verordnung geht mit alltäglichen Beispielen und strafbaren Verhaltensweisen ins Detail. Als Verstoß gilt unter anderem die Nutzung von öffentlichen Papierkörben zum Wegwerfen von Kartons oder Haushaltsabfällen, das Abstellen von Elektrogeräten oder Sperrmüll auf der Straße ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens oder das Abstellen von Abfällen außerhalb der Recyclingstelle. Als schwerwiegend gilt auch das Einleiten von festen oder flüssigen Abfällen in die Kanalisation und die Nichttrennung der verschiedenen Fraktionen an der Quelle.
Darüber hinaus gewinnt die Recyclingstelle an Bedeutung: Ihre Nutzung ist auf Haushalte und Abfallerzeuger der Gemeinde beschränkt, die Nutzer müssen sich ausweisen und den Anweisungen des Personals folgen. Die Verordnung betont, dass nichts auf dem Boden liegen bleiben darf und dass beispielsweise Papier und Pappe gefaltet entsorgt werden müssen.