Das spanische Verfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde von drei Unternehmern auf Mallorca stattgegeben und erklärt, dass deren Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz verletzt wurde. Die Männer hatten im Oktober 2024 festgestellt, dass sei seit mehr als vier Jahren in einem Zivilverfahren verurteilt worden waren, von dem sie nie Kenntnis genommen hatten: Die Klage und das Urteil waren an die E-Mail-Adresse eines Unternehmens geschickt worden, das die Unternehmer gemeinsam betrieben und 2007 liquidiert hatten.
Im Jahr 2018 war eine Klage gegen die Gesellschaft eingereicht worden. Darin wurde gefordert, den Verkauf einer Wohnung in der Straße Sant Miquel in Palma zu erfüllen. Das Gericht erster Instanz stellte der Gesellschaft die Klage lediglich über eine elektronische Mailbox zu. Da das Unternehmen bereits liquidiert und aufgelöst war, öffnete niemand diese Mitteilung. Im September 2020 fand die Verhandlung in Abwesenheit der drei Unternehmer statt. Sie wurden verurteilt und das Urteil wurde für rechtskräftig erklärt.
Überraschung vier Jahre später
Im Jahr 2024 wandten sich die einstigen Kläger erneut an das Gericht, um die Entscheidung zu vollstrecken und die Wohnung zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt wandte sich das Gericht an das Grundbuchamt und erst dann erfuhren die drei Betroffenen, was geschehen war. Sie versuchten, beim Gericht einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens zu stellen, doch dieser Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin beantragten sie Rechtsschutz beim Verfassungsgericht, ein Antrag, der von der Staatsanwaltschaft unterstützt wurde.
Das Oberste Gericht stellt eine doppelte Verletzung von Grundrechten fest. Die erste liege ihm zufolge im Ursprung: "Das Gericht hat seine ihm durch die Verfahrensordnung auferlegte Pflicht verletzt, die Vorladung persönlich am Sitz der Gesellschaft zuzustellen und eine Kopie der Klage in Papierform zu übergeben", heißt es in dem Urteil. Hätte man korrekt gehandelt, wäre die Klage vom letzten Geschäftsführer entgegengenommen worden. "Das Gericht hätte noch das Handelsregister einsehen können, wodurch es erfahren hätte, dass die Gesellschaft aufgelöst war", fügten die Richter hinzu.