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Deutsche Mandanten, harte Strafen, lange Verfahren: Star-Anwältin erklärt Mallorcas Justizsystem

Strafverteidigerin María Barbancho Saborit vertritt die Kegelbrüder und erklärt die Besonderheiten des spanischen Rechtssystems

María Barbancho ist seit 10 Jahren auf deutsches und spanisches Strafrecht spezialisiert | Foto: Patricia Lozano

| Mallorca |

Mallorca Magazin: Frau Barbancho, Sie haben teilweise in Heidelberg studiert und sprechen sehr gut Deutsch. Wie eng arbeiten Sie mit den deutschen Behörden, dem Konsulat und anderen Institutionen auf Mallorca zusammen, und wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit konkret?
María Barbancho: Ich kooperiere eng mit der deutschsprachigen evangelischen Gemeinde, die insbesondere deutschen Häftlingen sehr unterstützend zur Seite steht. Darüber hinaus habe ich hervorragende Erfahrungen mit dem deutschen Konsul Wolfgang Engstler sowie mit der deutschen Botschafterin in Madrid gemacht. Im vergangenen Jahr wurde ich eingeladen, auf einer Tagung aller deutschen Konsulate in Spanien über unser Rechtssystem zu referieren. Dabei habe ich vornehmlich erläutert, wie Festnahmen und die Bestellung von Pflichtverteidigern in Spanien geregelt sind. Die Konsulate treffen sich einmal jährlich für ein bis zwei Tage, und ich erkläre dort unter anderem, dass Pflichtverteidiger in Spanien nicht kostenlos zur Verfügung stehen und wie rasch im Falle einer Festnahme gehandelt werden muss.

Die Strafvollzugsanstalt Palmas liegt am nördlichen Stadtrand der Stadt. (Foto: UH)

MM: Wie schnell müssen Sie reagieren, wenn jemand festgenommen wird?
Barbancho: Innerhalb von maximal zwei Tagen nach einer Festnahme wird die Person dem Haftrichter vorgeführt, der entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder nicht. Für meine Verteidigung sammele ich alle relevanten Informationen der Familie, zum Beispiel Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder den Aufenthaltsstatus in Deutschland, um ein potenzielles Fluchtrisiko zu entkräften. Handelt es sich um Touristinnen oder Touristen, kontaktiere ich die Familie in Deutschland. Sie schicken mir alle notwendigen Unterlagen per EMail oder WhatsApp, sodass ich schnell und effizient reagieren kann.

MM: Was ist Ihr Spezialgebiet?
Barbancho: Ich und meine Kollegen sind spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Unternehmensstrafrecht und Baustrafrecht. In Barcelona vertreten wir unter anderem den Fußballverband Katalonien und dessen Präsidenten Joan Soteras. Ferner wurden wir als Experten bei Eurojust eingeladen, um internationale Staatsanwälte und Richter über das spanische Rechtssystem und europäisches Recht zu schulen.

María Barbancho hat sich einen Ruf als knallharte Anwältin erarbeitet. (Foto: PL)

MM: Sie sind 2022 als Rechtsanwältin der Kegelbrüder in Erscheinung getreten. Wie lange dauert es in solchen Fällen in der Regel, bis ein Prozess beginnt? Die Kegelbrüder aus dem Münsterland wissen bis heute nicht, ob es zu einer Anklage kommen wird oder nicht.
Barbancho: Die Verzögerung liegt schlicht daran, dass die Justiz massiv überlastet ist und die Ermittlungen noch andauern. Wann genau der Prozess beginnen kann, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen. Ich rechne frühestens mit 2026, aber auch das ist keineswegs sicher. Die Angeklagten sind aktuell gegen Kaution auf freiem Fuß. Gegen sie ist bislang noch nicht einmal Anklage erhoben worden ... es liegt also noch keine Klageschrift vor. Solange sich das Verfahren noch im Ermittlungsstadium befindet, befinden sie sich nicht in Haft, sondern lediglich unter den Auflagen der Kaution. Darüber hinaus nenne ich bei laufenden Verfahren grundsätzlich keine Details.

MM: Es wird oft gesagt, die spanische Justiz sei strenger als die deutsche. Trifft das Ihrer Erfahrung nach zu?
Barbancho: Es kommt immer auf das Delikt an. Bei Sexualdelikten ist das Strafmaß in Spanien deutlich höher, in der Regel zwischen neun und dreizehn Jahren. Auch die Untersuchungshaft kann hier viel länger dauern: Während sie in Deutschland maximal sechs Monate beträgt, kann sie in Spanien in schweren Fällen bis zu vier Jahre dauern.

Kegelbrüder-Fall: Drei Jahre nach dem Brand am Ballermann noch immer keine Anklage. (Foto: UH)

MM: Was raten Sie im Falle eines Falles?
Barbancho: Ich empfehle immer, einen privaten Anwalt zu beauftragen, der die gleiche Sprache wie der Beschuldigte spricht, um eine sichere Kommunikation zu gewährleisten. Außerdem sollte die Familie sofort kontaktiert werden, und alle relevanten Unterlagen müssen gesammelt werden. Ein guter Anwalt informiert kontinuierlich über den Stand des Verfahrens. Hat man hingegen einen schlechten Anwalt, kann man schnell Nachteile erleiden, falsche Aussagen machen oder Dokumente unterschreiben, deren Tragweite man gar nicht versteht. Das kann fatale Folgen haben.

MM: Kann es vorkommen, dass sich jemand schuldig erklärt, obwohl er unschuldig ist?
Barbancho: Ja, unter großem Druck entscheiden sich viele Mandanten dafür, einen "Deal" anzunehmen, um ein deutlich höheres Strafmaß zu vermeiden. So kann es beispielsweise sein, dass die Staatsanwaltschaft in Spanien 13 Jahre Haft beantragt und sich die Strafe auf zwei Jahre auf Bewährung reduziert, wenn sich der Mandant schuldig erklärt.

MM: Gibt es solche Einigungen nur in Spanien?
Barbancho: Solche Absprachen gibt es grundsätzlich auch in Deutschland. In Spanien finden sie jedoch viel häufiger Anwendung, und der Unterschied zwischen dem geforderten Strafmaß und der tatsächlich erfolgten Strafe ist teils drastischer unterschiedlich.

MM: Wie unterscheiden sich aus Ihrer Sicht das spanische und das deutsche Rechtssystem, und worin zeigen sich diese Unterschiede in der Praxis?
Barbancho: Der wesentliche Unterschied zwischen dem spanischen und deutschen Strafrecht ist, dass hier in Spanien die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, sondern lediglich die Anklagende Funktion übernimmt. In Spanien haben wir in einem Verfahren einen Ermittlungsrichter, den Angeklagten und die klagenden Parteien, und eine dieser Parteien ist immer die Staatsanwaltschaft. Normalerweise erhebt die Staatsanwaltschaft nicht immer eine Klage, aber in Spanien ist es sehr wahrscheinlich, dass sie das tut, oft sogar automatisch. Das bedeutet: Wird eine Klage gegen jemanden erhoben, wird der Fall nicht eingestellt, sondern geht direkt zur Hauptverhandlung. In Deutschland ist es deutlich einfacher als hier in Spanien, dass ein Fall eingestellt wird.

MM: Wenn ich Sie richtig verstehe, führt das in Spanien dazu, dass Klagen tendenziell schneller bei Gericht eingereicht werden, ist das korrekt?
Barbancho: Genau. Alle meine deutschen Mandanten hier in Spanien sagen: "Wäre dieser Fall in Deutschland gewesen, wäre er schon längst eingestellt." Ich erkläre ihnen dann, dass hier die Staatsanwaltschaft fast immer eine Klage erhebt und man sich meist in der Hauptverhandlung verteidigen muss. Das Verfahren hat zwei Phasen: Ermittlungsphase und Hauptverhandlung. Deutsche Mandanten denken nach deutschem Recht, es käme nie zu einer Anklage. In Spanien hingegen wird fast immer Anklage erhoben, besonders bei Sexualstraftaten. Das Verfahren selbst ist nicht schneller als in Deutschland, aber das Risiko einer Klage ist größer. Ein Grund dafür ist die hierarchische Organisation der Staatsanwaltschaft: Jeder Staatsanwalt muss Richtlinien der Oberstaatsanwaltschaft beachten. Bei Sexualdelikten ist vorgeschrieben, dass die Fälle immer vor Gericht kommen. In Deutschland prüfen Staatsanwälte jeden Fall unabhängig und folgen keinen allgemeinen Richtlinien.

MM: Hängt die lange Verfahrensdauer auch damit zusammen, dass die spanische Justiz überlastet ist?
Barbancho: Ja, sie ist absolut überlastet. Es fehlt an Mitteln, vor allem Personal. Bei den Gerichten gibt es oft nur sieben oder acht Mitarbeiter, die die Richter unterstützen. Jedes Mal, wenn man einen Schriftsatz einreicht, merkt man, wie stark die Gerichte belastet sind. Ich habe zum Beispiel einen Mandanten, der seit 2023 ein Ausreiseverbot für Deutschland hat. Der Fall wurde eigentlich schon eingestellt, aber die Entscheidung wurde von der Gegenpartei angefochten. Nun muss das Landgericht entscheiden ... und das ist so überlastet, dass wir seit zwei Jahren auf eine Antwort warten. Bis dahin darf mein Mandant Deutschland nicht verlassen. Theoretisch ist der Fall erledigt, praktisch aber noch nicht rechtskräftig.

Zwei der 13 Kegelbrüder aus Münster, die 2022 nach einem Brand an der Playa de Palma in den Fokus der Justiz gerieten. (Foto: UH)

MM: Wie gestaltet sich der Alltag einer Strafverteidigung auf Mallorca? Wie unterscheidet er sich von Ihren Erfahrungen in Barcelona und Madrid, und gehört der Besuch von Haftanstalten zu Ihrem Alltag?
Barbancho: In Madrid vertrete ich Mandanten in großen, komplexen Fällen, insbesondere sogenannten Makrofällen. Ein aktuelles Beispiel ist die Vertretung des ehemaligen CEO von Juicy Fields, einem internationalen Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Cannabis-Investitionen, bei dem rund 186.000 Anleger einen Schaden von etwa 645 Millionen Euro erlitten. Mein Mandant ist auch in Deutschland involviert, doch aufgrund der hohen Zahl an Betroffenen wird der Fall in Madrid bearbeitet. Gleiches gilt für internationale und europäische Haftbefehle, weshalb ich häufig in Madrid tätig bin. Auf Mallorca vertrete ich mit meinem Kollegen Javier Buzón Ruiz del Portal vor allem vermögende Einzelpersonen und Personen des öffentlichen Interesses in weniger umfangreichen Fällen. Meine Mandanten kommen aus verschiedenen Ländern, darunter Deutschland und Großbritannien.

MM: Sie vertreten demnach auch Mandanten, die inhaftiert sind – dürfen diese dann mit Ihnen aus der Haft telefonieren?
Barbancho: Ja, einer meiner Mandanten sitzt gerade im Gefängnis, ich besuche ihn alle zwei Wochen hier in Spanien. Ich hatte auch einen anderen Mandanten, der inzwischen nach Deutschland überstellt wurde. Es ist immer sehr kompliziert, Menschen im Gefängnis zu vertreten, weil wir oft die einzigen Besucher sind, die sie empfangen dürfen. Sie rufen uns ständig an, und wir koordinieren auch Telefonate mit ihren Familien. Inhaftierte Mandanten dürfen immer mit ihrer Anwältin sprechen. Ich vertrete sogar Personen, die in Deutschland inhaftiert sind, aber ein offenes Verfahren hier in Spanien haben. Momentan betrifft das zwei Mandanten. Ich reise nicht nach Deutschland, sondern telefoniere mit ihnen. Die Situation kann sehr unterschiedlich sein: Manche haben bereits eine laufende Strafe in Deutschland und gleichzeitig ein weiteres Verfahren in Spanien. Übrigens wurde mein achter Mandant sogar bei Netflix erwähnt.

MM: Aha?! Und worum ging es da?
Barbancho: Es handelt sich um eine Doku in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität in Spanien ohne Mallorca-Bezug. Die Festnahme des Verdächtigten war in Barcelona erfolgt.

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