Ein deutscher Mallorca-Reisender ist am vergangenen Freitag, 30. Januar, mit einer Schusswaffe im Koffer aufgeflogen. Der Vorfall ereignete sich kurz vor dem Abflug in Richtung Palma de Mallorca am Flughafen Köln/Bonn. Als Erklärung gab der 46-jährige Deutsche an, er wolle mit der Waffe auf seiner Finca auf Mallorca "auf Dosen schießen", heißt es in der Pressemitteilung der Bundespolizei. Die Waffe wurde dem Mann abgenommen und jetzt wird gegen ihn ermittelt.
Einem Sicherheitsmitarbeiter des Flughafens Köln/Bonn war während einer Kontrolle aufgefallen, dass sich eine Schusswaffe in dem Koffer des Mannes befand. Als die Beamten anrückten, konnten auch sie die Sichtung bestätigen. Anschließend wurde der Besitzer des Koffers ermittelt und in die Kofferhalle des Airports gebeten.
Kein Waffenschein, kein Prüfzeichen
"Der 46 Jahre alte Deutsche gab an, dass es sich um eine Druckluftpistole nebst Co2 Kartuschen sowie Gummigeschossen handle”, mit dieser habe er auf seiner Mallorca-Finca "auf Dosen schießen wollen", erklärte er den Polizeibeamten. Doch wies die Druckluftwaffe "eine Energie von 7,5 Joul auf und hatte kein erforderliches Prüfzeichen", erklärt die Polizei in der Pressemitteilung.
"Hierfür wäre für den Besitz und das Führen der Waffe eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein erforderlich gewesen." Da der Mallorca-Passagier "beides nicht vorweisen konnte", sind nun Ermittlungen gegen ihn eingeleitet worden. Dem Mann droht ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Am Flughafen Köln Bonn stellten die Beamten die Waffe sicher – nach Palma de Mallorca durfte der 46-Jährige dann aber doch noch fliegen.
Zusätzlich weist die Bundespolizei in der Pressemitteilung darauf hin, "dass Munition, Waffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände nicht in das Handgepäck gehören. Selbst versehentlich mitgeführte Gegenstände führen regelmäßig zu Verfahrenseinleitungen und zu Verzögerungen im Ablauf. Bitte prüfen Sie vor jeder Reise sorgfältig Ihr Gepäck, insbesondere wenn Sie dieses zuvor in einem anderen Zusammenhang genutzt haben."
Waffen dürfen "nur im Aufgabegepäck mitgeführt werden, allerdings muss eine Waffenbesitzkarte und ein Waffenschein vorliegen", ergänzt die Bundespolizei auf MM-Anfrage. Zudem "werden alle Koffer nach der Aufgabe am Flughafen kontrolliert."