Mallorca steht vor einer kleinen "Küsten-Revolution". Die Landesregierung der Inseln arbeitet an einem eigenen Küstengesetz – dem ersten seiner Art auf den Balearen (MM berichtete). Ziel ist es, zahlreiche Bauten direkt am Meer vor dem Abriss zu bewahren. Betroffen sind vor allem alte Fischerhäuschen und Bootsschuppen – aber auch einige bei deutschen Urlaubern bekannte Strandlokale.
Das neue Gesetz zur Ordnung und integrierten Verwaltung des Küstenraums soll den Inselräten mehr Befugnisse geben. Sie könnten künftig festlegen, welche Gebäude unter Schutz gestellt werden – mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde. Ein Streit mit der spanischen Zentralregierung ist allerdings wahrscheinlich, da Madrid eine Überschreitung regionaler Kompetenzen sehen könnte.
Heimliche Legalisierung?
Im Fokus stehen laut dem zuständigen Minister unter anderem traditionelle casetas, kleine Uferhäuschen, sogenannte escars (Bootsschuppen), Fischergaragen und auch Chiringuitos. Kritiker fragen jedoch: Geht es hier wirklich um schützenswertes Kulturerbe – oder um eine nachträgliche Legalisierung problematischer Bauten?
Prominentes Beispiel für die Diskussion ist das Restaurant Bungalow in Ciudad Jardín. Das Lokal verfügt über keine gültige Küstenkonzession, gegen das Gebäude liegt eine Abrissverfügung vor – dennoch läuft der seit Jahrzehnten bestehende Betrieb weiter. Auch in Port des Canonge sorgt das Thema seit Jahren für Diskussionen. Dort gibt es drei Gerichtsurteile zum Abriss von insgesamt 24 Bootshäuschen, von denen bislang nur vier tatsächlich entfernt wurden. Die Bürgermeister von Banyalbufar und Esporles setzen sich dafür ein, diese Bauten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als ethnologisches Kulturgut schützen zu lassen. Sie sehen darin einen wichtigen Bestandteil der Identität der Serra de Tramuntana.
In einer ähnlichen Lage befinden sich weitere bekannte Betriebe: So stehen etwa das Restaurant El Peñón (ebenfalls in Ciudad Jardín) die Pool- und Terrassenanlagen des Hotels Hawai (Palmanova), die Terrassen des Hotels Don Pedro in Cala Sant Vicenç sowie die Außenbereiche des Hotels Marués in Colònia de Sant Jordi zur Diskussion. Auch die Terrasse des Hotels Es Trenc in derselben Gegend, das Restaurant El Toro, das Hotel Talamanca auf Ibiza sowie die Bar in Cala Deià gelten als vergleichbare Fälle mit abgelaufenen oder umstrittenen Konzessionen.
Nicht zu vergessen ist das beliebte Restaurant Illeta in Camp de Mar. Es liegt auf einer kleinen Felseninsel und ist nur über einen Steg mit dem Strand verbunden. Die Konzession lief bereits 2018 aus – dennoch öffnet das Lokal weiterhin jede Saison seine Türen.
Anderer Fall zeigt, dass Rechtsschutz möglich ist
Dabei zeigt ein anderer Fall, dass rechtssicherer Schutz durchaus möglich ist. Im Februar 2024 stellte der Inselrat von Mallorca die historischen Zollstege und Bootsschuppen von Portocolom als Kulturgut mit der Kategorie Ort von ethnologischem Interesse unter Schutz. Die Restaurierungsarbeiten laufen bereits. Voraussetzung war jedoch ein reguläres Verfahren mit fachlicher Begründung.
Genau hier liegt der Unterschied: Das geplante Küstengesetz könnte einen pauschaleren Schutz ermöglichen, ohne jedes einzelne Gebäude technisch und historisch im Detail prüfen zu müssen. Kritiker warnen deshalb vor einem möglichen "Schlupfloch", durch das auch Strandbars ohne nennenswerten kulturellen Wert dauerhaft legalisiert würden. Befürworter argumentieren vor allem, dass Restaurantbetriebe mit jahrzehntelanger Familiengeschichte ein Recht auf Fortbestehen haben.