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OHNE GENEHMIGUNG

Drohne über der Kathedrale: Urlauber droht Strafe von bis zu 225.000 Euro

Vom Boot aus steuerte ein Mann sein fliegendes Auge über die Innenstadt von Palma. Zum Verhängnis wird ihm nun, dass zu diesem Zeitpunkt die ehemalige Königin Sofia und Politprominenz unterwegs war.

Wer seine Drohne über Palma aufsteigen lässt, sollte sich das vorher gut überlegen. | Foto: Nationalpolizei

| Palma de Mallorca |

Für Liebhaber von Luftaufnahmen kann Mallorca ein teures Pflaster werden. In Palma hat die Nationalpolizei einen Mann angezeigt, nachdem er während eines offiziellen Ereignisses in der Nähe der Kathedrale unerlaubt eine Drohne gesteuert haben soll. Demnach droht ihm eine Geldbuße zwischen 1.000 und 225.000 Euro. Darüber berichtet am Montag unter anderem die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora".

Der Vorfall ereignete sich demnach während einer Veranstaltung an der Kathedrale La Seu, an der unter anderem die frühere Königin Sofía sowie mehrere hochrangige Politiker teilnahmen. Aufgrund der prominenten Gästeliste war ein spezielles Sicherheitsprotokoll eingerichtet worden, auch zur Überwachung des Luftraums. Dabei registrierten staatliche Systeme eine nicht genehmigte Drohne, die in großer Höhe über Straßen und Gebäude entlang der vorgesehenen Route der ankommenden Delegation flog.

Wie die Polizei am Montag mitteilte, habe die Drohne "mehrere öffentliche und private Gebäude überflogen" und sich in einem "sensiblen Sicherheitsbereich" bewegt. Mithilfe von Ortungstechnik der Polizei sei es gelungen, das Signal zurückzuverfolgen und den mutmaßlichen Piloten ausfindig zu machen. Dieser habe sich auf einem vor der Küste Mallorcas liegenden Katamaran befunden.

Besonders schwer wiegt nach Angaben der Beamten, dass der Mann die Drohne zeitweise unbeaufsichtigt gelassen habe. Laut Polizeibericht habe er "seinen Posten zeitweise verlassen, um ein Erfrischungsgetränk aus der Bordküche zu holen". Das fliegende Gerät soll derweil weiter in der Luft gewesen sein – ohne jede Kontrolle. Dies habe ein "erhebliches Risiko" dargestellt, zumal sich der Vorfall in einer Zone mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen abgespielt habe.

Nach einem Hinweis sei eine Polizeistreife ausgerückt, um den Mann zu identifizieren. Dabei soll sich herausgestellt haben, dass er weder über die erforderliche Lizenz noch über eine Genehmigung für den Flug verfügte. Die Beamten beschlagnahmten die Drohne und leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der unsachgemäße Einsatz von Drohnen eine "erhebliche Gefahr" für den Luftverkehr und die öffentliche Sicherheit darstelle. Insbesondere bei Veranstaltungen mit großem Publikumsaufkommen oder in Anwesenheit von Amtsträgern seien die gesetzlichen Vorschriften strikt einzuhalten.

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