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Urteil hebt Denkmalschutz für ehemaliges Gesa-Gebäude auf

Nun haben Regierungsstellen über die Zukunft des Hochhauses zu entscheiden

Die ehemalige Firnenzentrale des Energieversorgers Gesa steht seit einigen Jahren leer. | Foto: Miquel A. Cañellas

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Das Verwaltungsgericht in Palma hat den Denkmalschutz für das ehemalige Gesa-Gebäude an der Meeresfront der Stadt für ungültig erklärt. Damit ist das Schicksal des Hochhauses wieder offen. Selbst sein Abriss kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Gericht berief sich auf ein Gutachten, dass die Architektur und die Geschichte des Gebäudes unter die Lupe genommen hatte. Nach dem Urteil der Richter ist das glasverkleidete Hochhaus ungeachtet seiner architektonischen Elemente nicht als schützenswertes Baudenkmal einzustufen.

Geklagt gegen die Unterschutzstellung hatte die Baufirma Núñez i Navarro. Ihr war durch den Schutz des Hauses im Jahre 2004 ein großer Bauauftrag verloren gegangen. Ursprünglich hatte das Hochhaus abgerissen werden sollen. An seiner Stelle waren Luxuswohnungen mit Meerblick geplant.

Nach dem Urteil ist es nun Sache der drei staatlichen Stellen – Balearen-Regierung, Inselrat und Stadtrat – über die Zukunft des Gebäudes zu entscheiden. Alle drei Repräsentanzen werden mehrheitlich von der konservativen Partido Popular regiert. Die PP hatte sich in den vergangenen Wahlkämpfen stets für den Abriss des Hochhauses ausgesprochen.

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