Folgen Sie uns F Y T I R

Inselrat erlaubt Ferienvermietungen je nach Zone und Dauer

Inselratspräsident Miquel Ensenyat (M.) sowie seine Dezernenten für Flächennutzung (Mercedes Garrido) und Finanzen (Cosme Bonet) bei der Präsentation des Zonenplans zur Ferienvermietung. | as

| Mallorca |

Der Inselrat von Mallorca hat am Freitag nach mehr als einem Jahr Vorarbeit einen ersten Entwurf für einen Zonenplan zur touristischen Ferienvermietung präsentiert. Diese Art der Unterkunft wird nun erstmals auch in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern teilweise zugelassen, sie ist jedoch an strenge Auflagen geknüpft. So manche Privatimmobilie darf zudem je nach Zone nur 60 Tage im Jahr an Urlauber vermietet werden.

Ausgenommen von dem Regelwerk des Inselrates ist die Balearen-Hauptstadt Palma. Hier ist es der Stadtrat, der eigene Zonenpläne auszuarbeiten hat. In Palma ist vor allem die Vermietungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern an Urlauber höchst umstritten. Nach dem Willen der Rathausmehrheit soll diese Art von Ferienvermietungen verboten bleiben.

Den Zonenplan des Inselrates finden Sie auch unter PDFs, siehe unten

Die Fläche außerhalb der Balearen-Hauptstadt haben die Mitarbeiter des Inselrates in sieben Zonen eingeteilt. Wie die Dezernentin für Flächennutzung, Mercedes Garrido am Freitag bei der Präsentation erklärte, bleibt die Ferienvermietung vollständig untersagt in Gewerbegebieten sowie auf besonders geschütztem ländlichen Grund, also in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturparks. Diese Flächen umfassen zirka ein Drittel der Insel.

Des Weiteren unterscheidet der Inselrat in "gesättigte" und "nicht-gesättigte" Küstenzonen. In Ersteren können Immobilien (Einzelhäuser oder Wohnungen), sofern sie eine entsprechende Genehmigung beantragen, künftig bis zu 60 Tage im Jahr an Touristen vermietet werden. In Letzteren dürfen die Immobilien ganzjährig vermietet werden. Zu gesättigten Küstenzonen wurden erklärt: Palmanova, Magaluf, Santa Ponça, Peguera sowie die Küstenorte von Llucmajor, also S'Arenal de Llucmajor, Bellavista, Cala Blava und Son Verí Nou.

Bei zwei weiteren Zonentypen handelt es sich um "gesättigte" (also touristisch stark nachgefragte) und um "nicht-gesättigte" Ortskerne im Inselinnern. In Ersteren dürfen die Immobilien (Einzelhäuser oder Wohnungen) wiederum nur bis zu 60 Tage im Jahr an Touristen vermietet werden. In Letzteren können die Immobilien ganzjährig vermietet werden. Als gesättigte Orts- und Dorfkerne wurden festgelegt:

Alcúdia, Randa (Algaida), Ariany, Banyalfubar, Port des Canonge (Banyalfubar), Orient (Bunyola), Ullaró (Campanet), Deià, Llucalcari (Deià), S'Empeltada y Ses Coves (Deià), S'Eglaieta (Esporles), Estellenç, Es Carritxó (Felanitx), Fornalutx, Marratxinet (Marratxí), Pollença, Es Vilà (Pollença), Es Vilà y La Font (Pollença), Santanyí, Llombards (Santanyí), Ruberts (Sencelles), Ses Salines, Sóller, Biniaratx und L'Horta (Sóller), Valldemossa, Es Port, S'Arxiduc und Son Ferrandell (Valldemossa).

Ein weiterer Zonentyp ist gewöhnlicher ländlicher Grund, der nicht einer besonders ausgeprägten Schutzkategorie unterliegt. In diesen Gebieten, die etwa zwei Drittel des Inselinnern umfassen, können Einfamilienhäuser das ganze Jahr über touristisch vermietet werden. Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern hingegen dürfen nur bis zu 60 Tage im Jahr an Urlauber vermietet werden.

All diese Regelungen betreffen Immobilien, die bislang noch keine offizielle Genehmigung zum Vermieten besaßen. Jene Immobilieneigentümer, die bereits eine Genehmigung vor dem Moratorium im September 2017 innehatten, sind von den neuen Regelungen nicht betroffen, hieß es aus dem Inselrat. Das Regelwerk gilt also nicht rückwirkend, sondern nur für jene Immobilienbesitzer, die eine Genehmigung nach Ablauf des Moratoriums, das zum 1. August 2018 ausläuft, erst noch beantragen möchten.

Für diese neuen Anträge gelten weitere Besonderheiten: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die ganzjährig vermietet werden dürfen, haben ihre Genehmigung alle fünf Jahre zu erneuern. (Das heißt, für ganzjährig vermietbare Einfamilienhäuser entfällt diese Vorgabe). Bei Immobilien, die lediglich 60 Tage im Jahr vermietet werden dürfen, muss die Genehmigung ebenfalls alle fünf Jahre erneuert werden.

Eine weitere Einschränkungen: Bei den Immobilien, die ein Eigentümer bis zu 60 Tage im Jahr vermieten darf, muss es sich um den gemeldeten Hauptwohnsitz des Eigners handeln.

Weitere Besonderheiten: Wollen Besitzer ihre Immobilie touristisch vermieten, müssen sie die Anzahl der Schlafplätze aus der balearischen Bettenbörse erwerben. Deren Preise liegen derzeit für den Hotelbereich bei rund 4300 Euro pro Schlafplatz. Für die geplanten Ferienvermietungen stehen die Preise nach Angaben des balearischen Tourismusministeriums noch nicht fest, sie sollen aber unter dem Preis für den Hotelbereich liegen.

Die Bettenbörse enthält auf Mallorca derzeit rein rechnerisch 42.718 Schlafplätze. Nach Garridos Worten ist geplant, davon 30 Prozent für künftige Hotels vorzubehalten, 70 Prozent für die private Ferienvermietung. Die Gesamtzahl aller Gästebetten in Hotels und Ferienvermietung inklusive Bettenbörse ist auf Mallorca bei 438.516 gedeckelt. Mehr Schlafplätze für Touristen darf es offiziell behördlich genehmigt nicht geben.

Bei dem Entwurf des Zonenplans handelt es sich um ein erstes Arbeitspapier, das noch mit den Bürgermeistern besprochen werden soll. Die Verabschiedung ist in den kommenden Monaten vorgesehen. Ausnahmen von den Vorgaben könnte der "Plan für Eingriffe in touristische Gebiete" (PIAT) bringen, der ebenfalls vom Inselrat noch in dieser ersten Jahreshälfte verabschiedet werden soll. So gibt es das Begehr diverser Bürgermeister im Naturschutzgebiet des Tramuntana-Gebirges, Ausnahmen vom Verbot der Ferienvermietung zu erlangen. Sie wollen damit historische Landgüter vor dem Verfall retten. Es ist denkbar, dass es hier im PIAT noch zu einer Sonderregelung kommt, abhängig vom Alter der Immobilien.

Zum Thema
Meistgelesen