Das spanische Verfassungsgericht hat den kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 verhängten Alarmzustand für illegal erklärt. Zur Begründung hieß es am Mittwoch, dass zur Einschränkung von Grundrechten wie der Bewegungsfreiheit im Rahmen eines allgemeinen Lockdowns der Ausnahmezustand hätte ausgerufen werden müssen.
Die Entscheidung fiel mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp aus. In den vergangenen Wochen waren sich die Richter bei mehreren Sitzungen nicht einig geworden. Für Bürger bedeutet das Urteil, dass sämtliche noch nicht bezahlte Bußgelder nicht entrichtet werden müssen. Diejenigen jedoch, die schon beglichen wurden, wird der Staat nicht wieder zurückerstatten.
In einer ersten Reaktion zeigte sich die Regierung von Pedro Sánchez überrascht und verärgert. Man werde das Urteil respektieren, hieß es.
(aktualisiert um 17.23 Uhr)