Ab dem 22. Januar müssen neu gekaufte E-Roller auf Mallorca und allen anderen Straßen Spaniens zertifiziert sein und bestimmte Merkmale erfüllen. Davor gekaufte Modelle dürfen noch bis 22. Januar 2027 auch ohne Zertifikat im Verkehr sein. Laut dem Online-Auftritt Crónica Balear bekommt ein E-Roller eine Genehmigung für den Straßenverkehr gemäß der neuen spanischen Verkehrsverordnung DGT, wenn er die folgenden Merkmale erfüllt:
-) Sichtbare Geschwindigkeits- und Batterieanzeige
-) Bremssystem mit zwei unabhängigen Bremsen und einer Feststellbremse.
-) Vorne weiße und hinten rote Reflektoren. Bremslicht, gegebenenfalls mit integriertem Rücklicht
-) Akustische Warneinrichtung wie einer Hupe und ein Rücklicht, das bei Rückwärtsbewegungen aufleuchtet
-) Seitenständer oder Ständer in der Mitte des Gefährts
-) Mindestdurchmesser der Räder, mit gut erkennbarer Werkskennzeichnung
Das Fahren auf Straßen, Kreuzungen, Überlandstraßen und Schnellstraßen sowie städtischen Tunneln und Gehwegen ist verboten. Alle Rollerfahrer sind ohnehin verpflichtet, sich an die Verkehrsregeln zu halten.
Wer einen neuen E-Roller kaufen möchte oder seinen alten ab 2027 nicht auf den Sperrmüll stellen möchte, konsultiert am besten diese Website der DGT, auf der die bereits zertifizierten Marken und Modelle ausfindig gemacht werden können.