Dieser Fall sorgt in Spanien aktuell für viel Gesprächsstoff: In Málaga ist eine frisch gebackene Mutter festgenommen worden. Sie soll versucht haben, ihr neugeborenes Baby für 3000 Euro zu verkaufen. Die Nationalpolizei in Málaga konnte die illegale Übergabe des kleinen Mädchens vereiteln. Zu dem Zeitpunkt war das Baby noch im Krankenhaus, mittlerweile ist es in einer Pflegefamilie untergebracht worden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Mutter ihr Neugeborenes an ein Paar mit unerfülltem Kinderwunsch veräußern wollte. Dieses Paar hatte Kontakt zur leiblichen Mutter aufgenommen hatte und ihr einen Vorschlag unterbreitet, dem die Frau zustimmte: Das Neugeborene sollte beim Standesamt als gemeinsames Kind eingetragen und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus im Austausch gegen die vereinbarte Zahlung an das Paar übergeben werden. Durch das Eingreifen der Polizei konnte dies verhindert werden; das Kind wurde sofort in Sicherheit gebracht.
Beim Standesamt aufgeflogen
Bei der Anhörung der leiblichen Mutter stellten die Beamten verschiedene Unregelmäßigkeiten und Widersprüche fest, die das angebliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihr und dem als Vater eingetragenen Mann betrafen. Aufgrund der Schwere der Hinweise wurde eine umfassende Untersuchung eingeleitet, die schnell zur Identifizierung aller Beteiligten führte. Die zentrale Ermittlungsrichtung drehte sich um den Verdacht, ein fremdes Neugeborenes als eigenes ausgegeben und im Standesamt als leibliches Kind eingetragen zu haben.
Im Zuge der Nachforschungen ergab sich, dass die Mutter sich mit einem Paar, das sich in einer Kinderwunschbehandlung befand, auf eine Zahlung von 3000 Euro geeinigt hatte. Der als Vater eingetragene Mann ist nicht der biologische Vater, sondern die Person, die gemeinsam mit der Mutter ins Standesamt gegangen war, um sich als Vater des Kindes eintragen zu lassen.
Derzeit steht das kleine Mädchen unter der Obhut der andalusischen Behörden und lebt in einer Pflegeeinrichtung, wo es die notwendige Betreuung und Fürsorge erhält. Die Ermittlungen führten zur Beschuldigung sowohl der leiblichen Mutter als auch des Paares, das das Kind erwerben wollte. Zudem wird ihnen zur Last gelegt, ein öffentliches Dokument gefälscht zu haben, indem sie „wesentliche Angaben“ in der Geburtsurkunde des Kindes verfälschten.